Der Senatsausschuss Lehre entlastet den Senat in Routineaufgaben, die das Studium und die Lehre betreffen. Hierbei hat er die Hochschulentwicklungsplanung und die Qualitätssicherung zu beachten.
Als Ausschuss des Senats entscheidet er gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) und Art. 29 Abs. 1 der Grundordnung der Hochschule über die Zustimmung zu den studiengangspezifischen Anlagen zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der htw saar.
Darüber hinaus sind ihm vom Senat folgende Themen zur Vorberatung übertagen:
1. | Bildung und Aufhebung von besonderen Gliederungen mit Aufgaben der Lehre und des Studiums, |
2. | Einrichtung bzw. Aufhebung von Studiengängen, |
3. | Studienplatzkapazität der htw saar und einzelner Studiengänge |
4. | Hochschulzulassung und Hochschulzugang, |
5. | Studien- und Prüfungsstatistik, |
6. | Lehr- und Prüfungsorganisation, |
7. | Einsatz von Medien in der Lehre, |
8. | Entwicklung des Fernstudiums und des weiterbildenden Studiums, |
9. | Akkreditierungen und Re-Akkreditierungen, |
10. | Evaluation von Studium und Lehre, |
11. | Gestaltung von Prüfungsunterlagen. |
Die aktuellen Mitglieder und Termine des Senatsausschusses finden Sie hier:
Die Einladungen und die Protokolle zu den Sitzungen finden Sie im Intranet der htw saar:
https://www.htwsaar.de/intranet/gremien-organe-und-vertretungen/senatsauschuss-lehre