Sommer und Herbst
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Informationsveranstaltungen des International Office Denken Sie frühzeitig an den/die erforderlichen, aktuellen Fremdsprachennachweis/e. (siehe FAQ Nr. 58 und Outgoing Exchange Datenbank)
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15. Januar
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Bewerbungsschluss für ein Auslandsstudium Einreichung der Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal MoveOn zwischen dem 1.Dezember bis 15.Januar. Bewerbungsfrist immer im Januar des aktuellen Wintersemesters für idR die Entsendung ins Ausland im darauffolgenden Wintersemester. (eine Entsendung zu einem späteren Zeitpunkt als zum Wintersemester in dem jeweiligen akademischen Jahr nur unter speziellen Umständen für einige Studiengänge möglich)
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Januar
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Bewerbungen werden im International Office geprüft, dokumentiert und an die zuständigen Fakultäten / zuständige Auswahljury in der Fakultät verteilt.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
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Februar
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Auswahlsitzungen in der jeweiligen Fakultät: Die Auswahljury entscheidet nach Qualität der Bewerbung. (Lebenslauf, Motivation letter, Studienleistungen, Sprachkenntnisse, etc.)
Klausurphase an der htw saar Wichtig! Notwendige ECTS erreichen und an outgoing@htwsaar.de Ihren aktuellen Notenauszug als pdf nachreichen sobald verfügbar.
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März
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Sie erhalten das Ergebnis der htw saar Auswahlsitzung durch das Bewerbungsportal MoveON.
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März - Mai
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Sie werden als Austauschstudierende an der ausgewählten Partnerhochschule nominiert. Danach kontaktiert Sie die Partnerhochschule, u.a. Zulassungsverfahren, Unterkunft, Modulkatalog etc.und Sie bewerben sich direkt an der Partnerhochschule. Beachten Sie die jeweilige Bewerbungsfrist der Partnerhochschule und senden Sie rechtzeitig die geforderten Unterlagen! Manche Hochschulen melden sich direkt nach der Nominierung, andere erst später, ggfs. auch erst im Mai/Juni. Bitte haben Sie Geduld!
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April – Juli
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Ihre Zulassung erfolgt an der Partnerhochschule. Laden Sie den Acceptance Letter als PDF im Bewerbungsportal MoveOn der htw saar hoch, sobald Sie den Acceptance Letter erhalten. Sie erhalten zusammen mit dem Acceptance Letter idR von der Partnerhochschule weitere notwendigen Informationen für den Aufenthalt.
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Sommer vor Ausreise Pflicht-Online-Sprachtest
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ERASMUS+ Online-Sprachunterstützung Dazu werden Sie vom International Office angeschrieben.
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März – Juli
Learning Agreement ist verpflichtender Bestandteil Ihres Auslandsstudiums.
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Erstellung des Studienvertrages = Learning Agreement (LA) bzw. OLA (Online-Learning Agreement) - Before the Mobility - mit der Unterschrift der/dem Auslandsbeauftragten (International Coordinator) Ihrer Fakultät. Dazu erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt Informationen vom International Office der htw saar.
Es gibt Partnerhochschulen, die fordern das LA/OLA bis zu deren Bewerbungsfrist, bei anderen reicht es, wenn Sie das LA/OLA bei Antritt Ihres Auslandssemestes vorlegen.
Jedoch müssen Sie auf jeden Fall vor Ausreise/vor Beginn des Auslandsstudienaufenthaltes ein LA/OLA von Ihnen und der htw saar unterschrieben im Bewerbungsportal MoveOn der htw saar hochladen..
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Juli
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Briefing zum Auslandsstudium mit Informationen zu den Rechten und Pflichten sowie Kennenlernen aller Outgoings aller Fakultäten für das kommende Wintersemester
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Mai - August
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- Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt::
Auslandskrankenversicherung,Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
- Antrag auf Rückzahlung des Verwaltungskostenbeitrages
- Rückmeldung Wintersemester an der htw saar
- Antrag auf Erstattung des Semestertickets ausschließlich über den AStA
- Abmeldung bzw. Nicht-Anmeldung an den Klausuren an der htw saar während Sie im Ausland sind
- Aktuellen Reisepass/Personalausweis!
- Visa-Verfahren
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Juli-August
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Klausurphase an der htw saar Wichtig! Notwendige ECTS vor Ausreise erreichen!
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Juli/August August/September
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- Informationen sowie Auszahlung bzgl. ERASMUS+- bzw. PROMOS-Förderung
- Ausreise und Beginn des Auslandsstudiums
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Vor Ort
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- Orientierung, Einschreibung und Studienbeginn
- Kontakt zum International Office der Partnerhochschule
- Ankunfts- (Optional am Anfang) und Aufenthaltsbestätigung (Pflicht am Ende) der Partnerhochschule
- Vorlage und Bestätigung des Studienvertrages (Learning Agreement bzw. Online Learning Agreement)
- Mögliche Changes des Studienvertrages (Learning Agreement / OLA - During the Mobility) bis spätestens 4 Wochen nach Ankunft
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Vor Ort Nach 4 Wochen
3-fach unterschriebenes Learning Agreement ist verpflichtender Bestandteil Ihres Auslandsstudiums.
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Rücksendung folgender Unterlagen an das International Office (Upload im Bewerbungsportal MoveOn der htw saar erforderlich)
- Learning Agreement/Online Learning Agreement, ebenfalls unterzeichnet von der Partnerhochschule, d.h. Upload des 3-fach unterschriebenen finalen Learning Agreement im Bewerbungsportal MoveOn der htw saar bis allerspätestens Ende Oktober
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Vor Ort
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- Erfahrungsbericht mit Fotos für Nachfolge-Generation (hierzu werden Sie via E-Mail vom IO angeschrieben-mit Upload im Portal)
- Botschafter/in der htw saar an der Partnerhochschule mit Teilnahme an Study Abroad Fair
- Werbung für die htw saar und das Saarland
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Vor Ort
kurz nach Rückkehr
Transcript of Records ist ein verpflichtender Bestandteil Ihres Auslandsstudiums.
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- Klausurteilnahme an der Partnerhochschule Bei Nichtteilnahme einer Klausur muss ein Attest vorliegen und das International Office der htw saar und der Partnerhochschule unverzüglich informiert werden.
- Übermittlung der Ergebnisse in Form des Transcript of Records an das International Office der htw saar: Bitte laden Sie Ihr Transcript of Records im Bewerbungsportal MoveOn der htw saar hoch, sobald Sie es von der Partnerhochschule erhalten haben.(idR 4-6 Wochen nach Ende der Mobilität) Erst dann kann der Anerkennungsprozess bei Erreichen der erforderlichen ECTS gestartet werden.
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Kurz vor Rückreise
Die Aufenthaltsbestätigung ist ein verpflichtender Bestandteil Ihres Auslandsstudium.
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Upload der Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance) im Bewerbungsportal MoveOn der htw saar (spätestens 4 Wochen nach Ende der Mobiltät) Die Vorlage haben Sie vom International Office der htw saar vor Ausreise per E-Mail erhalten.
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Ende der Auslandsphase
Offizielle Berichtspflicht EU-Survey - kurz nach Rückkehr
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ERASMUS+ Online Bericht im Mobility Tool Innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Auslandsphase.
ERASMUS+ Geförderte erhalten eine Benachrichtigung direkt aus dem System: Eine E-Mail mit dem Absender replies-will-be-discarded@ec.europa.eu Diese E-Mail wird meist 1-2 Tage nach dem Enddatum, welches in Ihrem ERASMUS +Grant Agreement aufgeführt ist, versendet. Bitte schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner!
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Ende der Auslandsphase
Berichtspflicht - spätestens kurz nach Rückkehr
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Erfahrungsbericht für Ihre Nachfolgegenerationen an der htw saar.
Hierzu werden Sie per E-Mail vom International Office der htw saar angeschrieben, weil Sie den Erfahrungsbericht im Bewerbungsportal der htw saar hochladen müssen.
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Ende der Auslandsphase
Anerkennung ca. 4-8 Wochen nach Rückkehr
Transcript of Records ist ein verpflichtender Bestandteil Ihres Auslandsstudium.
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Erst nach Eingang des Transcript of Records (ToR) kann die Anerkennung der Auslandsphase durch die Fakultät erfolgen. Entweder wird das ToR nur an die Studierenden und/oder an das International Office gesendet.
Nach Prüfung und Richtigkeit kann das Anerkennungsverfahren in der Fakultät eingeleitet werden.
Ein Upload des Transcript of Records im Bewerbungsportal MoveOn der htw saar ist spätestens 4-6 Wochen nach Ende der Mobilität erforderlich. Erst dann kann der Anerkennungsprozess gestartet werden, sofern die erforderlichen ECTS erreicht wurden.
Bitte wenden Sie sich zu Themen der Kompensation an Ihre Studiengangsleitung und an die/den zuständige(n) Auslandsbeauftragte(n) Ihrer Fakultät und nicht an das International Office.
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Zurück an der htw saar
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- Botschafter/in der Partnerhochschule an der htw saar
- Teilnahme an Informationsveranstaltungen
- Buddy für Incomings (Erasmus+ und Übersee)
- Ansprechpartner/in für die nächste Generation
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