Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Zugang zu den Studiengängen der htw saar, ohne die allgemeine oder Fachhochschulreife absolviert zu haben. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Direkter Erhalt der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung
Bewerber/innen mit folgenden Abschlüssen erhalten die allgemeine Hochschulreife und können sich für ein Studium an der htw saar online bewerben. Der Hochschule muss in jedem Falle eine Durchschnittsnote, evtl. durch separate Schulbescheinigung, nachgewiesen werden. Sofern dies nicht der Fall ist, muss die Hochschule die Note auf 4,0 festsetzen.
- Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HwO)
- Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsausbildungsgesetz (BBiG), §§ 42. 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Inhaber vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst)
- Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung
- Inhaber von Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Gesundheitswesen, für die Prüfungsregelungen nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits‐ und Altenpflegeberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers (WuHG) vom 25. November 1998 (Amtsblatt 1999, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. September 2007 (Amtsblatt S. 1954), in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Inhaber von Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, für die gesetzliche Prüfungsregelungen bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Fachgebundener Hochschulzugang
Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen.
Zur Aufnahme eines Probestudiums kann zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis ( Note 2,5 oder mind.80 Punkte in der Berufsabschlussprüfung ) in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mind. 2 Jahren, erfolgreich abgelegt hat,
- mindest. zwei Jahre in dem erlernten o.einem verwandten Beruf hauptberuflich tätig war und
- die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen kann.
Sprachkenntnisse in Deutsch:
- den mind. sechsjährigen Besuch einer Schule mit deutscher
Unterrichtssprache oder
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
mit mind. dem Gesamtergebnis DSH-2 oder eine gleichwertige
Prüfung.
Der Nachweis studiengangspezifischer Sprachkenntnisse richtet sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
Dauer des Probestudiums:
In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend.
Eignungsfeststellung:
Die Eignung wird festgestellt, wenn mindestens zwei Drittel der Studien- und Prüfungsleistungen/ 40 ECTS gemäß Studien- und Prüfungsordnung erfolgreich nachgewiesen wurden.
Studienbewerberinnen und -bewerber für weiterbildende Bachelorstudiengängen können nach Bestehen einer Eignungsprüfung zugelassen werden. Weiter Informationen finden Sie hier
Ablauf des Verfahrens
- Beratungsgespräch bei der zentralen Studienberatung. Diese befindet sich auf dem Gelände der Universität des Saarlandes:
Zentrale Studienberatung
Campus Center, Gebäude A 4 4
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 302 - 3513
http://www.uni-saarland.de/Studienberatung
- Teilnahme an der studiengangspezifischen Studienberatung der htw saar
-
Antrag auf Zulassung zum Probestudium (siehe oben) bis spätestens 1. April eines jeden Jahres .
Dem Antrag sind beizufügen:
- Vollständiger Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren
- Bescheinigung einer hauptberuflichen Tätigkeit - entweder im erlernten oder einem verwandten Beruf - von mindestens zwei Jahrenamtlich beglaubigte Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemein bildenden und beruflichen Schulen und des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- Beleg über den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- entweder durch den mindestens sechsjährigen Besuch einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache.
- oder durch die deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang (DSH) mit mindestens dem Gesamtergebnis DSH-2
- oder gleichwertige Prüfung
- ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild
- Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine fachgebundene Studienberechtigung zu erwerben.
- o.g. Bescheinigungen über Studienberatungen.
Neben dem Antrag auf Zulassung zur Aufnahme eines Probestudiums muss bei der htw saar spätestens bis zum 15. Juli eines jeden Jahres eine Bewerbung für einen Studienplatz im gewünschten Studiengang über das Online-Portal erfolgen!
Kontakt
Standort
htw saarHaus des Wissens
Gebäude 11
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Raum 11.01.17, Haus des Wissens
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