Ein Gastbeitrag von Jessica Theisinger, Gleichstellungsbüro

25 Jahre entsprechen etwa 50 000 Arbeitsstunden. Klingt nach einer langen Zeit und viel Arbeit. In 25 Jahren können Veränderungen angestoßen und umgesetzt werden.  Aber wenn es um Veränderungen geht, sieht die Realität oft ganz anders aus. Von welchen Faktoren hängt es ab, dass Veränderungen in einer Gesellschaft, in Institutionen spürbar ablaufen? Blicken wir an dieser Stelle auf 25 Jahre Gleichstellung an der htw saar.

1971

Im Gründungsjahr der htw saar war so etwas wie Frauenförderung noch kein Thema. Die erste Fassung des unseres Hochschulgesetzes hatte gerade mal eine Länge von 3,5 Seiten. Etwa zehnmal so viele umfasste die nächste größere Überarbeitung im Jahr 1979. Es fand sich allerdings auch in dieser Fassung noch kein Hinweis auf Gleichstellung oder Frauenförderung. Zumindest fanden in dieser Version aber die Bedürfnisse ausländischer Studierender, sowie die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung einen Platz.

1991

Es sollte 20 Jahre dauern, bis der erste Paragraf seinen Weg ins Hochschulgesetz fand, der Chancengleichheit und die Vermeidung von Nachteilen von Frauen im Hochschulbereich regelte. Neu war auch die Installation eines Beirates für Frauenfragen, sowie einer Frauenbeauftragten.

Das Dilemma daran: Beide ‚Neuinstallationen‘ mussten gewählt werden. In dieser Version des Gesetzes für Fachhochschulen, waren alle diejenigen Frauen Mitglied im Beirat für Frauenfragen, die per dato selbst ein Wahlamt innehatten, sei es als Mitglied im Fachbereichsrat oder als Mitglied im Senat, Konzil etc.

1991, zu einer Zeit, als unter 98 männlichen Professoren eine (!) Frau saß, die allerdings kein Wahlamt innehatte. Zu einer Zeit als die Anzahl der akademischen Mitarbeiterinnen verschwindend gering war, war das Zustandekommen eines Beirats für Frauenfragen im Prinzip zunächst nicht möglich.

Mit jeder neuen Gremienwahl wurden mehr und mehr Frauen in Wahlämter gespült, sodass, ein mittlerweile zustande gekommener Beirat, 1996 die erste Frauenbeauftragte wählte; für eine Amtszeit von zwei Jahren.

Das zweite Dilemma: Wer entscheidet über den Begriff ‚angemessen‘? Und, was bedeutet ‚Entlastung‘? Der §24 des damaligen Fachhochschulgesetzes sah eine angemessene Entlastung von den Dienstaufgaben, sowie die Bereitstellung von Personal- und Sachmittel in angemessenem Umfang vor. Nun, welche Hilfen gab es wirklich?

In Wahrheit wurde Gleichstellungsarbeit ‚so nebenbei‘ umgesetzt. Mit einem vorgesehenen Entlastungsvolumen von 0 Stunden und einem Budget von etwa 300 Euro pro Jahr wurde an der Hochschule Gleichstellungsarbeit betrieben. Auch das Inkrafttreten des Saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes änderte daran nichts. Denn zu diesem Zeitpunkt griff immer noch Dilemma Nr. 1: Der Frauenanteil war zu gering. Eine wirkliche Entlastung in Form von Bereitstellung eines Stellenumfangs oder Freistellung von eigenen Dienstaufgaben, sah man erst ab einer Anzahl von mehr als 300 weiblichen Beschäftigten vor. Studentinnen zählten zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht dazu.

1996

Das saarländische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) tritt in Kraft – der ‚offizielle Startschuss‘ von Gleichstellungsarbeit

Hier wurden nun diese Begriffe konkret geregelt mit der Bereitstellung von räumlichen, personellen und sachlichen Mitteln. Allerdings galt als Maß nach wie vor die Anzahl der weiblichen Beschäftigten.

2015

Es sollte nochmal knappe zehn Jahre dauern, bis eine große Novellierung des LGG wirklich spürbare Veränderungen hervorbrachte und neue Kapazitäten zuließ. Hierbei wurde das Maß ‚Anzahl der weiblichen Beschäftigten‘ auf ‚die Anzahl der Beschäftigten (d.h. aller Beschäftigten)‘ geändert. Bei zu diesem Zeitpunkt etwas über 500 Mitarbeitenden durfte nun ein Stellenumfang von zehn Stunden für Gleichstellungsarbeit vorgesehen werden. Zu noch größeren Veränderungen führte eine weitere Novelle 2016.

2016

Das Saarländische Hochschulgesetz tritt in Kraft

Bis dato wurden die Hochschulen des Landes durch ‚ihre eigenen‘ Gesetze verwaltet. Damals noch die Fach- und die Musikhochschule, sowie die Kunsthochschule und die Universität. Im Jahr 2016 wurden nun alle vier Gesetze in eines überführt – in das Saarländische Hochschulgesetz. Mit folgenden Auswirkungen für die htw saar:

  • die Einführung eines Familienbüros.
  • ein Gleichstellungsbüro, sowie einer Assistenz
  • eine Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
  • eine Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Fakultät, insgesamt vier
  • eine Gleichstellungsbeauftragte der Verwaltung
  • Der Beirat für Frauenfragen setzt sich neu zusammen; aus vier Statusgruppen mit jeweils drei Frauen (Professorinnen, Studentinnen, akademischen Mitarbeiterinnen und administrativ-technischen Mitarbeiterinnen)

2017

Die Stelle der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wird ausgeschrieben.

2018

Die Stelle wird besetzt für vier Jahre. Die Verwaltungsgleichstellungsbeauftragte, sowie die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten werden gewählt, jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren.

2019

Die htw saar bewirbt sich mit einem Gleichstellungskonzept beim Professorinnenprogramm III des Bundes (welches eine Erhöhung des Anteils weiblicher Professoren und allgemein Frauenförderung in der Wissenschaft vorsieht) und wird zugelassen. Noch im selben Jahr wird die erste Professur mit einem Volumen von 500 000 Euro für fünf Jahre gefördert. Die zweite Professur folgte direkt im Folgejahr 2020 mit einem Fördervolumen von 450 000 Euro. Die Förderung für die 3. Professur ist beantragt. Eine Rückmeldung steht jedoch noch aus.

Zusammenfassend kann gesagt werden:

Veränderungen, die institutionellen und gesellschaftlichen Wandel hervorrufen sollen, brauchen grundsätzlich gesetzliche Vorgaben. Wichtig dabei ist, diejenigen Parameter zu berücksichtigen, die wirklichen Wandel auch erlauben.

An der htw saar wächst die Anzahl an Professorinnen stetig. Die Gruppe der Akademikerinnen ist stark angestiegen, sowie die Anzahl weiblicher Studierender. Ja, man könnte ableiten, die Hochschule ist weiblicher geworden. Das ist eine sichtbare Veränderung auf dem Papier, in Form von Kennzahlen. Aber ist diese Veränderung schon bei uns angekommen? Hat Wandel wirklich stattgefunden? Nach 25 Jahren?

Vielleicht hilft dieses Zitat:

„Die Hälfte müssen Frauen sein. Wieso ist das eine Unverschämtheit? Es ist eine Selbstverständlichkeit.“   - Rita Süßmuth -

 

Solange diese Worte noch Unbehagen auslösen, ist Wandel noch ein Prozess und wir ein Teil davon.


Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

Folge uns