Sie sind aus keinem Büro, privaten Haushalten oder der Studienzeit wegzudenken, die hilfreichen gelben Haftnotizzettel, auch Post-It© genannt. Wussten Sie, dass die Erfinder Spencer Silver und Art Fry keinen finanziellen Nutzen aus dieser bahnbrechenden Idee ziehen konnten? Niemand im Unternehmen der Erfinder, der Minnesota Mining & Manufacturing Company (3M), erkannte damals die Funktionalität eines Klebers, der nicht richtig klebt. Entsprechend wurde das erste Produkt, eine Art Pinnwand mit Haftbeschichtung, mangels Interesse vom Markt genommen. Erst viele Jahre später, als die Welt vom Haftklebezettel überzeugt war, machte 3M das große Geschäft. Allein in Deutschland werden jährlich ca. 4,5 Millionen Blöcke verkauft. Die geistigen Väter hingegen gingen leer aus.
1. Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein Schutzrecht und wird erteilt, wenn nach Paragraph 1 Absatz 1 des Patentgesetzes drei Voraussetzungen vorliegen: 1. die Erfindung muss neu sein, 2. auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und 3. gewerblich anwendbar sein. Ganz wichtig: Neu bedeutet, dass die Erfindung erst mit der Patentierung bekannt werden darf. Wer sie vorab z. B. auf einer Messe präsentiert oder auf einer Konferenz darüber spricht, verliert den Anspruch auf Patentierung.
- Phänomene sowie natürliche, physikalische oder anderweitige Ausprägungen z.B. Magnetismus, Röntgen-Strahlen u.v.m.
- wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
- ästhetische Formgebungen
- Regeln und Prozesse für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten
- die Wiedergabe von Informationen
- Erfindungen, die laut Gesetzgebung gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen
3. Und sonst?
Von der Anmeldung, über das Prüfverfahren bis hin zur Erteilung durch das Deutsche Patent- und Markenamt in München vergehen in etwa drei Jahre. Im Schnitt wird nur jede vierte Erfindung anerkannt. Der Schutz in Deutschland besteht für bis zu 20 Jahre. Dafür sind jährlich Gebühren zu zahlen. Die Schutzrechte können auf Europa oder auf weitere internationale Staaten erweitert werden. Dadurch steigen jedoch auch die Kosten stark an.
4. Werden die Erfinder reich?
Die Patentierung bringt per se noch keine Einnahmen. Häufig vergehen Jahre, bis aus einer patentierten Erfindung ein marktfähiges Produkt wird. Dies ist in aller Regel mit hohen Investitionen verbunden. Wertvoll ist ein Patent aber schon. Das zeigt sich daran, dass ein Erfinder berechtigt ist, sein Recht zu verkaufen, zu vererben oder eine Lizenz zu vergeben. Ebenso kann das Patent als handelbarer Wert im Zuge einer Insolvenz von einem Gläubiger gepfändet werden. Entsprechend kann der Verlust eines Patents den Unternehmenswert oder die Insolvenzmasse mindern.
5. Wie viele Patente entstehen denn an den Hochschulen im Saarland?
Die Patentverwertungsagentur der saarländischen Hochschulen (PVA) meldet von der UdS, der htw saar und dem ZeMA jährlich ca. 60 Patente an. Die Agentur übernimmt die Kosten einer Patentierung und jährlich anfallenden Schutzgebühren.
6. Ein Angestellter hat während der Arbeit eine brillante Idee. Die Idee wird patentiert. Muss derjenige dem Unternehmen davon erzählen oder den Arbeitgeber beteiligen?
Laut Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) hat ein Arbeitgeber das Recht, Erfindungen in Anspruch zu nehmen und auf sich überzuleiten, wenn die Erfindung aus der dienstlichen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen bzw. Arbeiten seines Unternehmens beruhen. Im Gegenzug gewährt das ArbnErfG dem Arbeitnehmer aber einen Anspruch auf „angemessene Vergütung“. Tatsächlich sind die Mehrzahl aller in Deutschland gemachten Patentanmeldungen Erfindungen von Arbeitnehmern und damit sogenannte Diensterfindungen.
7. Gilt das auch für die Hochschulen???
Professor*innen, Dozent*innen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen genossen bis Anfang 2002 ein besonderes Privileg. Ihre Erfindungen galten im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre als ‚freie Erfindungen‘. Die Wissenschaftler brauchten der Hochschule nichts mitteilen, keine Idee anzubieten und auch nicht zu beteiligen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen haben nun auch die Hochschulen das Recht, die an den Hochschulen erbrachten, wirtschaftlich nutzbaren Erfindungen schützen zu lassen.
8. Hat die htw saar Patente?
Klar! Eine Aufzählung wäre immens lang, aber hier ein gutes Beispiel: der Sensor zur automatischen Erfassung, Registrierung und Charakterisierung von Hagelkörnern. Erfunden hat ihn Professor Martin Löffler-Mang. Der Sensor aus dem htw-saar-Labor für optische Mess- und Lasertechnik wurde 2003 zum Patent angemeldet und genießt europäisches Schutzrecht. In der Folge wurde ein Lizenzvertrag mit der inNET Monitoring AG in der Schweiz geschlossen. 2014 wurde eine weiterentwickelte Ausführung des Hagelsensors (Mono_HaSe XR) erneut in Deutschland und den USA patentiert, worauf ein amerikanisches Unternehmen eine Unterlizenz für den amerikanischen Markt erwarb. Aus der Mutter- und Unterlizenz fließen der Hochschule und dem Erfinder, Professor Martin Löffler-Mang, regelmäßig Einnahmen zu. 2015 gründete der Physiker Löffler-Mang gemeinsam mit der inNET Monitoring AG die dimeto GmbH, die sich nun weitergehend mit der Konzeption und Entwicklung von Sensoren und Messsystemen in den Bereichen Umwelt, Meteorologie und Sicherheit befasst.
Autorin: Iris Krämer-Schmeer