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Leitung Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Die behördliche Datenschutzbeauftragte untersteht direkt der Hochschulleitung als verantwortliche Stelle nach Art. 4 Nr. 7 HS 1 DS-GVO i.V.m. § 18 Abs. 1 SHSG. Sie berät und unterstützt das Präsidium bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Datenschutzbeauftragte ist nach dem Recht der Union und der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit gebunden. Sie arbeitet eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen und ist erste Anlaufstelle für die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Der Blickwinkel der behördlichen Datenschutzbeauftragten geht nach der gesetzlichen Zielsetzung in zwei Richtungen: Zum einen soll sie die Behördenspitze unterstützen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen und zum anderen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten umzugehen.
Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten im Einzelnen sind in der DS-GVO Art. 39 aufgeführt.
Mailadresse bzgl. Themen des Bereiches:
- Recht und Akademische Angelegenheiten: justiziariat@htwsaar.de
- Datenschutz: datenschutz@htwsaar.de