Weiterbildungsstudium

Ist das Weiterbildungsstudium ein Fernstudium?

Die Weiterbildungsstudiengänge setzen sich aus Veranstaltungen und Selbststudium zusammen. Bei einem Fernstudium beträgt der Anteil der Veranstaltungen, bei denen Sie anwesend sein müssen, 30-35% (Präsenzzeit). Die Präsenzzeit der htw saar-Weiterbildungsstudiengänge umfasst im Durchschnitt 30%, es sind also Fernstudiengänge.

zurück

Kann ich parallel in einem Fulltime Job arbeiten?

Ja, denn die Studiengänge sind speziell für Berufstätige konzipiert. Mit 15 ECTS Punkten pro Semester sind sie neben der Berufstätigkeit sehr gut zu bewältigen. Der Arbeitsaufwand liegt bei etwa 20 Wochenstunden. Je nach Studiengang kommen noch Unternehmensprojekte hinzu, die am Arbeitsplatz durchgeführt werden.

zurück

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Die Dauer des Studiums geht aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) bzw. der jeweiligen Anlage zur ASPO hervor. Die folgenden Angaben sind daher Richtwerte:

• Berufsbegleitender Bachelor: 6-7 Semester
• Berufsbegleitender Master: 4 Semester
• Zertifikate: 3 Semester

zurück

Welche Abschlüsse kann ich erwerben?

Je nach Studiengang wird Ihnen der Bachlor bzw. Master of Arts bzw. Science bzw. Engineering verliehen (siehe Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs). Das Bestehen des Zertifikatsstudiums wird mit einem Hochschulzertifikat bescheinigt. Auch spezielle Modulzertifikate können ausgestellt werden.

zurück

Was ist, wenn ich zur Zeit nicht arbeiten gehe? Kann ich trotzdem einen Weiterbildungsstudiengang belegen?

Ja, aber Sie müssen sich für die Praxisphase bzw. die Praxisprojekte ein entsprechendes Unternehmen suchen. Wenden Sie sich am besten an die Studiengangsleitung.

zurück

Was ist der Unterschied zwischen einem Weiterbildungs-Bachelor und einem grundständigen Bachelor?

Die berufliche Erfahrung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem Weiterbildungs-Bachelor. Es sind i.d.R. mindestens ein bis zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Fachgebiet des Studienganges notwendig (somit können Sie beispielsweise mit einer Ausbildung als Elektriker i.d.R. nicht einen Weiterbildungs-Bachelor Betriebswirtschaft studieren). Für den Weiterbildungs-Bachelor werden außerdem Gebühren erhoben.

zurück

Worin unterscheiden sich Master- und Zertifikatsstudiengang?

Voraussetzung für ein Master-Studium ist ein abgeschlossenes Erststudium (mindestens 180 ECTS-Punkte, das entspricht einem 6-semestrigen Studium). Eine Master-Urkunde wird nur verliehen, wenn insgesamt 300 ECTS-Punkte erreicht wurden.
Der Master-Studiengang ist umfangreicher als das Zertifikatsstudium, d.h. es werden mehr Inhalte und Themen vermittelt und abgeprüft. Außerdem wird in einem zusätzlichen Semester eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Master-Thesis) erstellt.

zurück

Kann ich an den Weiterbildungs-Bachelor einen Master anschließen?

Der Abschluss eines Weiterbildungs-Bachelors ist den grundständigen Bachelor-Studiengängen gleichgestellt. Allerdings gibt es in fast allen Master-Studiengängen spezielle Zulassungsbedingungen. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission des Master-Studienganges.

zurück

Kann ich auch nur einzelne Module buchen und dafür Zertifikate erhalten?

Zertifikate können auf Anfrage auch für einzelne Module ausgestellt werden.

zurück

Bewerbung und Einschreibung

Wann kann das Studium aufgenommen werden?

Je nach Studiengang zum Wintersemester (1. Oktober eines jeden Jahres) oder, in seltenen Fällern, auch zum Sommersemester (1. April eines jeden Jahres). Die genauen Angaben finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten.

zurück

 Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

• Berufsbegleitender Bachelor: Fachhochschulreife
• Berufsbegleitender Master: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) an einer Universität oder Fachhochschule
• Zertifikate: i.d.R. reicht Berufsausbildung aus, Fachhochschulreife,
• für alle Studiengänge gilt: einschlägige Berufserfahrung

Es ist möglich, mit ausreichend Berufserfahrung auch ohne (Fach)Hochschulreife im Bachelorstudium zu starten. Mehr zum fachgebundenen Hochschulzugang über die Berufliche Qualifikation können Sie hier nachlesen.

zurück

Wie kann ich mich anmelden, bzw. bewerben?

Für die Weiterbildungsstudiengänge müssen Sie sich mit einem Antrag bewerben. Die Bewerbung erfolgt online über unser Online Portal. Sie müssen sich zunächst registrieren, danach folgen Sie einfach den Angaben und laden die erforderlichen Unterlagen bequem auf unseren Server. Den Link finden Sie hier Onlinebewerbung

zurück

Die Bewerbung für unsere Zertifikatsangebote ist nicht online möglich. Sie erhalten den erforderlichen Antrag aber ebenso über das Online Portal. Die einzureichenden Unterlagen sind im Antrag aufgelistet. Hier müssen die erforderlichen Zeugnisse beglaubigt oder im Original vorgelegt werden.

Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung abgeben?

Dank der Online Bewerbung müssen zunächst keine beglaubigten Kopien eingereicht werden. Erst bei der Immatrikulation werden die Originale oder beglaubigte Kopien bei Aufforderung vorgelegt.

Im Online Antrag sind die einzureichenden Unterlagen aufgelistet, weitere Unterlagen sind, erstmal, nicht notwendig. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie von uns informiert.

Falls Sie schon an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren oder sind, wird in jedem Fall noch eine Studienzeitbescheinigung bzw. die Exmatrikulationsbescheinigung benötigt.

zurück

Erhalte ich einen Studierendenausweis bzw. ein Semesterticket?

Als Weiterbildungs-Bachelor und -Master erhalten Sie bei der Einschreibung einen Studierendenausweis. Gegen Zahlung eines Beitrages an den AStA der htw saar erhalten Sie ein Semesterticket des SaarVV. Damit können Sie im Saarland kostenlos Bus und Bahn fahren. Teilnehmer von Zertifikaten erhalten keinen Studierendenausweis bzw. Semesterticket und zahlen keinen studentischen Beitrag.

zurück

Welche Möglichkeiten der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus schon absolvierten Studiengängen gibt es?

Dies muss mit den jeweiligen Studiengangsleitern über den Prüfungsausschuss abgeklärt werden.

zurück

Gebühren

Warum muss ich für das Studium Gebühren bezahlen?

Die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten (Bachelor-, Masterstudiengänge, Zertifikate) ist immer kostenpflichtig. Die Gebühren müssen die Bereitstellung von Lehr-, Lernmaterial, Online Angeboten, Lehrpersonal, Nutzung der Hochschuleinrichtungen und der Verwaltung abdecken.
zurück

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten sind vom Studiengang abhängig. Sie setzen sich aus den jeweiligen Teilnehmergebühren, Verwaltungsgebühren und ggfs. dem Sozialbeitrag (nur Bachelor- und Master-Weiterbildungsstudiengänge), den Studierenden bei Ihrer Einschreibung und Rückmeldung zahlen müssen, zusammen.

zurück

Müssen die Teilnahmegebühren gleich zu Beginn des Studiums komplett gezahlt werden?

Nein. Die Teilnahmegebühren werden semesterweise, in Ausnahmefällen auch monatlich, fällig.
zurück

Veranstaltungen

Veranstaltungen

Wie viele Präsenzphasen gibt es und wie lange dauern diese?

Die Präsenzphasen hängen vom gewählten Studiengang ab (siehe Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs, bzw. Zertifikats).

zurück

Was passiert, wenn ich an Präsenzterminen nicht teilnehmen kann?

Diese können bzw. müssen je nach gewähltem Studiengang im nächsten Semester nachgeholt werden. Manche Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Diese können Sie sich dann zuhause online noch einmal anschauen.

zurück

Wo finden die Veranstaltungen statt?

Veranstaltungsorte und -zeiten finden Sie in der Programmübersicht des jeweiligen Studiengangs. Die Kosten für Anreise und Unterkunft sind selbst zu tragen.

zurück

Gibt es eine Reihenfolge, in der Veranstaltungen belegt werden sollen?

Die Reihenfolge der Module nach dem Studienplan sollte eingehalten werden, da die Module inhaltlich aufeinander aufbauen und abgestimmt sind.

zurück

Sind Urlaubssemester/Unterbrechungen des Studiums aus persönlichen Gründen möglich?

Eine Beurlaubung für maximal zwei aufeinander folgende Semester ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Insgesamt dürfen Sie sich während Ihres Weiterbildungsstudiums nicht länger als vier Semester beurlauben lassen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

zurück

E-Learning und Studienmaterialien

Gibt es Studienmaterialien/Ist E-Learning möglich?

An der htw saar wurde das eLearning-Management-System CLIX eingeführt. Die Plattform bietet die Möglichkeit zum Dateiaustausch, der Kommunikation mit Dozierenden und Studierenden oder dem Einstellen weitergehender Module (Quizzes, Videos, Umfragen etc.). Studienbriefe gibt es in vielen unserer Studiengänge ebenfalls: Sie werden zur Vor- und Nachbereitung von den Dozierenden bereitgestellt.  

zurück

Meine Login-Daten funktionieren nicht oder ich habe andere technische Probleme

Sie können sich in einem ersten Schritt gerne ans CEC Saar wenden (cecsaar@htwsaar.de). Sofern wir Ihnen nicht weiterhelfen können, müssen die einzelnen Abteilungen zu Rate gezogen werden: CLIX-Team, Studierendenservice etc.

zurück

Prüfungsleistungen und Klausuren

Wann und wie sind Prüfungsleistungen zu erbringen?

Die Püfungsleistungen sind abhängig vom Studiengang. Wann und wie sie zu erbringen sind, ist der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen.

zurück

Muss ich mich von Prüfungen abmelden?

Seit 2022 gibt es an der htw saar ein neues Portal für Studierende SIM. Sie müssen sich dort für jede Prüfungsleistung anmelden, denn sonst kann Ihre Prüfungsleistung nicht verbucht werden. Sie können sich bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin online abmelden, wenn Sie nicht teilnehmen können. Danach müssen Sie ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt einreichen, damit Ihnen kein Fehlversuch gebucht wird.

zurück

Bildungsurlaub

Kann ich Überstunden geltend machen, wenn ich als Teilzeitkraft an einem Weiterbildungsstudiengang teilnehme?

Dies ist von den jeweiligen Arbeitszeitregelungen bzw. dem Weiterbildungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abhängig.

zurück

Kann Bildungsurlaub geltend gemacht werden?

Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Informationen hierzu finden Sie unter Bildungsurlaub in Deutschland. Die Regelungen für das Saarland finden Sie hier. Die aktuellen Bescheide finden Sie im Service-Bereich unter Downloads. 

zurück

Fördermöglichkeiten

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

• Übersicht Fördermittel Stiftung Warentest
• Förderdatenbank

Tipps vom CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) zum Thema Studienkredite

Tipps für Selbstfinanzierer: Wenn Ihre Weiterbildung nicht oder nur teilweise gefördert werden kann, können Sie die Ausgaben für Weiterbildung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Steuerlich anerkannt werden Kosten für Lehrgänge, Kurse, Tagungen und Vorträge, die der beruflichen Fortbildung dienen. Neben den Teilnahmegebühren können auch indirekte Kosten, wie etwa Ausgaben für Anfahrt und Übernachtung, Bücher und Prüfungsgebühren, anerkannt werden. Auch Arbeitslose und Eltern in Erziehungsurlaub können Kosten steuerlich absetzen. Steuerlich geltend machen kann man seine Ausgaben jedoch nur, solange keine anderen Förderungsleistungen in Anspruch genommen worden sind.

zurück

Kann eine Förderung über die Bildungsprämie erfolgen?

Ja, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

zurück

Sonstiges

Muss ich mich rückmelden?

Bachelor- und Masterstudierende erhalten per E-Mail eine Zahlungsaufforderung für den Semesterbeitrag. Nach Überweisung des Sozialbeitrags müssen Sie sich online im Online-Studierendenservice zurückmelden. Zertifikatsstudierende melden sich bitte per E-Mail an das CEC Saar zurück.

zurück

Kann ich als Studierender eines Weiterbildungsstudiengangs die Hochschulbibliothek und die Saarländische Staatsbibliothek nutzen?

Ja, Sie können die Hochschulbibliothek  und die Saarländische Universitätsbibliothek gegen Vorlage des htw saar Ausweises bzw. Vorlage des Personlausweises (Zertifikatsstudierende) nutzen.

zurück

Kann ich mein Studium während der Elternzeit fortsetzen?

Ja, wenn Sie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

zurück

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

Folge uns