Ab dem 1. Januar 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Mit dem neuen Gesetz gilt der Mutterschutz auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Für Studentinnen bedeutet das, dass sie ihre Schwangerschaft der Hochschule melden sollten. Dadurch sind sie dann in den entsprechenden Fristen automatisch im Mutterschutz, ohne dies extra beantragen zu müssen. Es ist auf Antrag möglich, auch während der Mutterschutzfristen Prüfungen abzulegen.

Darüber hinaus wird der Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessert, diese  sollen künftig die Möglichkeit haben, die Schutzfrist von 4 Wochen auf 12 Wochen zu verlängern. Zusätzlich wird für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt ein Kündigungsschutz eingeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Sandra Wiegand, M.A. Leitung Familienbüro / Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

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