Mehr Kindergeld, höherer Kinderzuschlag, steigender Kinderfreibetrag, mehr Unterhaltsvorschuss für einen längeren Zeitraum und verbesserter Mutterschutz. Das sind die Maßnahmen mit denen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Familien mehr Entlastung und besseren Schutz bieten will.
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2017 um 2 Euro angehoben. Auch der Kinderzuschlag steigt 2017 um 10 Euro pro Monat. Und auch der Kinderfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2017 um 108 Euro auf dann 4.716 Euro pro Jahr.
Beim Unterhaltsvorschuss ist vorgesehen, die Altersgrenze des Kindes von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate begrenzt.
Der Mutterschutz soll künftig u.a auch Stundentinnen miteinschließen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium unter: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=228170.html
Sandra Wiegand, M.A.
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