Promotionsstipendien

Eine grundlegende Herausforderung für jede Promotion bzw. jedes künstlerische Projekt ist es, für das angestrebte Vorhaben eine Finanzierung zu finden. Hierfür bietet sich jetzt ein Förderantrag bei der neu konzipierten hochschulübergreifenden Graduiertenförderung des Saarlandes (GraduSaar) an, die Stipendien zur Förderung entsprechender Projekte zur Verfügung stellt. Unterstützt werden dabei wissenschaftliche Vorhaben (d.h. Promotionen) und künstlerische Vorhaben an den folgenden saarländischen Hochschulen:

  • Hochschule der Bildenden Künste (HBK)
  • Hochschule für Musik (HfM)
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar)
  • Universität des Saarlandes (UdS)


Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt über eine zentrale Vergabekommission. Deren Mitglieder können Sie 
hier einsehen.

Im Rahmen der Neuauflage der Graduiertenförderung wird bei der Förderung der wissenschaftlichen Vorhaben ein besonderer Fokus auf kooperativ von mehreren Hochschulen betreute Promovierende gelegt. Neben diesen können sich aber auch andere (angehende) Promovierende um ein Stipendium bewerben. Zudem sind Nachwuchskünstlerinnen und -künstler der beteiligten künstlerischen Hochschulen förderberechtigt.

Zusätzlich zum eigentlichen Stipendienprogramm besteht für Geförderte außerdem die Möglichkeit, Sach- und Reisekosten als Sonderaufwendungen zu erhalten. Darüber hinaus bietet ihnen das gemeinsame Begleitprogramm „GraduSaar“ ein überfachliches und hochschulübergreifendes Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramm zur Förderung ihrer allgemeinen und fachspezifischen Schlüsselqualifikationen an.

Für ein Stipendium bewerben
Bewerbungsschluss: 15. Mai dieses Jahres (mit regulärem Förderbeginn ab 1. Oktober)

Die Höhe des Stipendiums beträgt seit dem 1. Juni 2023 monatlich 1.350 €.

Die rechtliche Grundlage der Graduiertenförderung bildet die
Ordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an den Hochschulen des Saarlandes (Graduiertenförderung) vom 22. Juli 2020 (PDF)
zusammen mit der Änderungsordnung vom 26.10.2022

FAQ

Wer kann sich bewerben?

  • Promotionsstipendium:
    Personen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht und deren jeweiliges Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
  • Stipendium für künstlerische Vorhaben:
    Personen, die ein Studium an der HfM oder HBK abgeschlossen haben und überdurchschnittliche Qualifikation nachweisen, das jeweilige Vorhaben von der jeweiligen Hochschule anerkannt ist und einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt. Außerdem können Personen zur Weiterentwicklung außergewöhnlicher künstlerischer Fähigkeiten und Begabungen gefördert werden.

  • Das jeweilige Vorhaben muss an einer der saarländischen Hochschulen durchgeführt werden.

  • Es darf keine sonstige Förderung für denselben Zweck bestehen.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Welche Arten von Stipendien gibt es?

  • Grundstipendium:
    Ein Grundstipendium wird zur Förderung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben ab der Anfangsphase gewährt.

  • Abschlussstipendium:
    Ein Abschlussstipendium wird zur Förderung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben gewährt, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

  • Sonstiges Stipendium:
    In begründeten Fällen kann die Gewährung eines sonstigen Stipendiums zur Anschub- oder Zwischenfinanzierung erfolgen, um die Aufnahme eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens zu fördern oder eine Lücke in der Finanzierung eines laufenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens zu überbrücken.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Wie kann ich mich bewerben?

  • Bewerbungen können über die Bewerbungsmaske jeweils mit dem Bewerbungsschluss zum 15. Mai des jeweiligen Jahres (mit regulärem Förderbeginn ab 1. Oktober) eingereicht werden. 

  • In der Bewerbungsmaske sind Angaben zu Person, Studium und wissenschaftlichem bzw. künstlerischem Vorhaben anzugeben.

  • Als Anlagen sind der Bewerbung beizufügen:
    • Motivationsschreiben mit Begründung der Notwendigkeit für eine finanzielle Förderung,
    • ggf. Nachweis der Familienverhältnisse (falls unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind - siehe Ordnung §5, §8 und §9),
    • ggf. Nachweis der Einkommensverhältnisse (siehe Ordnung §8 und §9),
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identitätsnachweises,
    • Lebenslauf,
    • Zeugniskopien,
    • eine Projektskizze (Arbeits- und Zeitplan) zum wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben (maximal 10 DIN-A4 Seiten),
    • die Betreuungszusage mindestens einer zur Betreuung berechtigten Person der jeweiligen Hochschule - an der htw saar stellt dies die betreuende Professorin/der betreuende Professor aus (Berechtigung für wissenschaftliche Vorhaben nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnung bzw. für künstlerische Vorhaben nach Maßgabe der Regelungen der jeweiligen Hochschule)
    • zwei Gutachten, wobei mindestens ein Gutachten von einem Mitglied der beteiligten Hochschulen ausgestellt ist,
    • ggf. weitere Nachweise zur Feststellung der Qualifikation für künstlerische Vorhaben wie Studien- und Prüfungsleistungen sowie künstlerische Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die inner- oder außerhalb einer Kunsthochschule erbracht oder erworben wurden,
    • ggf. Stellungnahme des Betreuers/ der Betreuerin über die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit dem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Projekt (falls die Nebentätigkeit über den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinaus geht - siehe Ordnung § 7).

  • Wir empfehlen das Bewerben über die Online-Bewerbungsmaske. Wer sich postalisch bewerben möchte, kann diesen Stipendienantrag nutzen.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Was sind die Förder- bzw. Auswahlkriterien?

  • Die Auswahl erfolgt durch eine durch die beteiligten Hochschulen besetzte Vergabekommission.

  • Die Entscheidungen der Vergabekommission ergehen auf Grundlage der Bestenauslese, wobei die Bestenauslese nach Maßgabe der persönlichen Eignung und der fachlichen Gutachten durchgeführt wird. Die persönliche Eignung bestimmt sich insbesondere nach dem Grad der Befähigung zu grundlagen- aber auch anwendungsorientiertem wissenschaftlichem bzw. künstlerischem Arbeiten sowie nach der Qualität der Zeugnisse der bisherigen Hochschulabschlüsse.

  • Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Begründung der Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung des wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

  • Die Höhe des Stipendiums beträgt in der Regel 1.350 € monatlich.

  • Die Fördersumme erhöht sich je unterhaltspflichtigem Kind um die Höhe des vom Bundeskindergeldgesetz geregelten Kindergeldes.

  • Die Höhe des Stipendiums wird evtl. im Falle des Vorliegens von zusätzlichem Einkommen des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin gekürzt, dies gilt jedoch nicht für Einkommen aus zugelassenen Nebentätigkeiten (siehe weiter unten auf dieser Webseite). BAföG-Leistungen, die neben dem Stipendium bezogen werden, werden vollumfänglich auf die Höhe des Stipendiums angerechnet.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Wie lange ist die Förderdauer?

  • Die Dauer der Förderung beträgt:
    • beim Grundstipendium zwei Jahre
    • beim Abschlussstipendium ein Jahr
    • beim sonstigen Stipendium maximal sechs Monate

  • Eine Weiterförderung ist beim Grundstipendium bis zu einem Jahr bzw. beim Abschlussstipendium bis zu drei Monaten auf Antrag möglich, wenn der Bearbeitungsstand des Vorhabens dies nahelegt.

  • Verzögert sich der Abschluss des Vorhabens durch Umstände, die bei der Bewilligung des Stipendiums nicht vorauszusehen waren und von der Stipendiatin/vom Stipendiaten nicht zu vertreten sind, ist eine zusätzliche Verlängerung beim Grundstipendium um maximal sechs Monate und beim Abschlussstipendium um maximal drei Monate zulässig.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?

  • Mit der Förderung vereinbar sind wissenschaftliche, wissenschaftsnahe oder künstlerische Nebentätigkeiten im Umfang von maximal 10 Stunden pro Woche, welche das wissenschaftliche bzw. künstlerische Vorhaben nicht behindern.

  • Nebentätigkeiten, die den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung übersteigen, sind von der Stipendiatin/dem Stipendiaten vor ihrer Aufnahme bei der Vergabekommission zu beantragen. Über die Gestattung der Nebentätigkeit und ihre Vereinbarkeit mit dem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben entscheidet die Vergabekommission auf Antrag der Stipendiatin/des Stipendiaten, dem eine Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers beizufügen ist.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Gibt es neben dem eigentlichen Stipendium weitere Förderleistungen?

  • Neben der eigentlichen Förderung können darüber hinaus auch Sach- und Reisekosten von 1.000 € pro Jahr beantragt werden.

  • Als ideelle Förderung stehen den Geförderten außerdem fachliche sowie überfachliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote im Rahmen des Begleitprogramms von GraduSaar zur Verfügung.

  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.

Ansprechperson

Mike Herrmann, M.A. Personalentwicklung Forschung

Kontakt

t +49 (0)681 58 67-143
mike.herrmann@htwsaar.de

Standort

htw saar
Haus des Wissens
Gebäude 11
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Raum 11.02.01

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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