Eignungsprüfung für Architekturstudium


                                                        17. Dezember 1999

 

Für die Zulassung zum Architekturstudium für das Studienjahr 2000/2001 an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) ist zu den herkömmlichen Voraussetzungen (Hochschulreife und Vorpraktika) das Bestehen einer Eignungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen-gestalterischen Eignung erforderlich. Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung mit einer Mappenvorlage ist bis spätestens 31. Januar 2000 bei der HTW einzureichen. Die Mappe (max. Format DIN A 1) muß 20 künstlerisch-gestalterische Arbeitsproben in Form von Freihandzeichnungen (keine technischen Zeichnungen), Aquarelle, Collagen, u.ä. enthalten. Diese Arbeiten müssen Originale des Bewerbers sein, aus diesem Grund ist eine schriftliche Erklärung beizufügen.

Antragsunterlagen und nähere Informationen sind beim Fachbereichsskretariat Architektur, Tel.: (0681) 5867-529 erhältlich. Das Antragsformular ist aber auch über das Internet abrufbar: http://www.htw-saarland.de

Am 12.01.2000 findet zwischen um 14.00 Uhr an der HTW/Gebäude Waldhausweg in Saarbrücken eine Informationsveranstaltung des Fachbereichs Architektur statt. Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über das Architekturstudium und die Eignungsprüfung zu informieren.

V.i.S.d.P. U. Reimann 

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66117 Saarbrücken

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