Wolrad Rommel zum Rektor der HTW gewählt


Prof. Dr. Wolrad Rommel heißt der designierte Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW). Der Senat der Hochschule wählte den 56-jährigen am Mittwoch, 16. Mai 2012, im 2. Wahlgang mit 10 Stimmen als Nachfolger von Prof. Dr. Wolfgang Cornetz, der für das Amt nicht mehr kandidieren konnte.

Wolrad Rommel stammt aus Kassel. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/Main und promovierte dort. 1993 hat er den Ruf der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig als Professor für Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht angenommen. 2008 lehnte er den Ruf auf die Professur für Zivilrecht, Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht der German Graduate School of Management and Law ab und ist seitdem CEO und Allein-Geschäftsführer des Forschungszentrums Telekommunikation Wien GmbH (FKW).

Insgesamt 13 Bewerbungen waren für das Amt des Rektors an der HTW eingegangen. Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats war es, aus diesem Bewerberkreis Kandidaten auszusuchen und dem Senat der Hochschule zur Wahl vorzuschlagen. Der Beirat hatte drei Bewerber vorgeschlagen: Prof. Dr. Klaus-Peter Hoffmann, Prof. Dr. Rudolf Lückmann und Prof. Dr. Wolrad Rommel. Alle drei stellten sich in einer Senatssitzung am 28. März 2012 den Senator(inn)en vor.

Der Senat der Hochschule besteht aus 18 Mitgliedern: 10 Vertreter(innen) der Professorenschaft der HTW, vier Vertreter(innen) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule und vier Vertreter(innen) der Studierendenschaft.

Die HTW wird der Staatskanzlei Wolrad Rommel zur Ernennung als Rektor vorschlagen. Der Amtswechsel wird zu Beginn des neuen Jahres erfolgen.


Hintergrund: Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachhochschulgesetz - FhG) – Wahl und Abwahl der Hochschulleitung
§ 17 Wahl und Abwahl der Hochschulleitung

(1) Zur Rektorin/Zum Rektor kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Die Stelle ist rechtzeitig überregional öffentlich auszuschreiben.

(2) Die Hochschulleitung wird auf Grund des Wahlvorschlags des Wissenschaftlichen Beirats, den der Wissenschaftliche Beirat im Benehmen mit dem Senat erstellt, vom Senat gewählt und der Ministerin/dem Minister für Wirtschaft und Wissenschaft zur Ernennung vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag des Wissenschaftlichen Beirats soll drei Namen vorsehen. Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft ist über den Vorschlag zu unterrichten.

(3) Der Senat wählt die Hochschulleitung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder in geheimer Wahl. Kommt eine Wahl nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber des ersten Wahlgangs gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Senats erhält.

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