Schwere Krankheit und Tod blenden wir gerne aus. Das Thema Sterbehilfe ist dabei höchstaktuell und wird kontrovers diskutiert. Am 2. März 2017 erst urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass Sterbehilfe in „extremen Ausnahmesituationen“ möglich sei (http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=11).

Zahlreiche Umfragen zeigen, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland seit Jahrzehnten für einen geregelten Zugang zu Sterbehilfe ausspricht. Im November 2015 wurde vom Deutschen Bundestag mit überraschend großer Mehrheit das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung beschlossen. Gegen dieses Gesetz gibt es massiven Widerstand. Insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht – u.a. von Robert Roßbruch, Koblenzer Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der htw saar. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob ein Mensch darüber entscheiden darf, wann und auf welche Weise er sein Leben beenden bzw. nicht beenden darf.

Wie wirksam sind Patientenverfügungen, die Ausdruck grundsätzlich garantierter Patientenrechte sind? In einer öffentlichen Ringvorlesung beleuchtet die Fakultät für Sozialwissenschaften der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) das Thema „Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenrechte“. Die Organisatoren Prof. Dr. Martha Meyer und Prof Robert Roßbruch haben hochkarätige Referenten gewonnen und erwarten einen kompetenten und spannenden Diskurs.

Die Ringvorlesung bietet eine Gelegenheit, sich über das Thema Sterbehilfe umfassend zu informieren und auszutauschen. Wir freuen uns sehr, wenn Sie über Ihr Medium die Ringvorlesung bekannt machen, damit möglichst viele die Gelegenheit haben, sich zu informieren und zu diskutieren. Die Ringvorlesung richtet sich an Studierende, Beschäftigte im Pflegebereich und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Ort: htw saar, Campus Alt-Saarbrücken, Goebenstraße 40, 66117 Saarbrücken, Hörsaal 8025 (Eingang Alvenslebenstraße).

Zeit: 18:00 bis 19:30 Uhr

 

Mittwoch, 26.04.2017 | „Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenverfügung und Sterbehilfe“

Prof. Robert Roßbruch, Rechtsanwalt und Pflegerechtler

 

Mittwoch, 10.05.2017 | „Das Geschäft mit dem Lebensende – Patient ohne Verfügung?“

Dr. med. Matthias Thöns, Palliativmediziner

 

Mittwoch, 24.05.2017 | „Sterbehilfe – eine ethische Perspektive“

Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher, Philosoph und Medizinethiker

 

Mittwoch, 07.06.2017 | „Sterbehilfe, Suizid und Strafrecht“

Prof. Dr. Thomas Fischer, Vors. Richter des 2. Strafsenats des BGH

 

Mittwoch, 21.06.2017 | „Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz”

Dr. med. Gerhard Köble, ärztlicher Freitodbegleiter in der Schweiz

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