Ab 2019 gibt es einige Gesetzesänderungen, sowie allgemeine Neuerungen, welche Eltern und pflegende Angehörige betreffen. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt:


Taxikosten von Pflegebedürftigen

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht vor, dass Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die in Pflegeheimen versorgt werden oder zu Hause wohnen, künftig mit dem Taxi zum Arzt fahren können ohne dafür, wie bisher, die Fahrtkosten vorher beantragen und durch die Krankenkasse genehmigen zu lassen müssen. 

Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 werden die Taxikosten für den Arztbesuch grundsätzlich übernommen, bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde. Das Gleiche gilt für Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gebehinderung oder Blinde.


 Kindergeld steigt

Ab dem 1. Juli 2019 gibt es im Monat zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind. Eltern erhalten dann für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro im Monat.


 Kinderfreibetrag erhöht sich

Bereits seit Januar 2019 wird der steuerliche Kinderfreibetrag von jetzt 4.788 Euro um 192 Euro auf 4.980 Euro angehoben. Für Eltern bleibt dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei (mit Betreuungsfreibetrag sind das statt 7.428 Euro 2019 dann 7.620 Euro).

In 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht. Der Kinderfreibetrag wird dann für jedes Elternteil auf 2.585 Euro ( insgesamt 5.172 Euro, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 Euro) erhöht.

 Mehr Informationen finden Sie hier.


Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen

Abhängig vom Einkommen gibt es eine finanzielle Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erleichterung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten in den Beständen des selbst genutzten Wohneigentums und bei vorhandenen Mietwohnungen für ältere Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres und für Menschen mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung oder im Falle der Pflegebedürftigkeit. Mehr dazu hier.


 Carsharing für schwerbehinderte Menschen

Das Projekt Carsharing für schwerbehinderte Menschen bietet sechs behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge an, vier davon in Saarbrücken und zwei in Neunkirchen. Die Autos verfügen zwischen einem und drei Rollstuhlplätzen und können kostenlos gemietet werden. Bezahlt werden müssen lediglich die Spritkosten. Infos und Reservierung auf www.carsharing-saar.de.

Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht.
Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht.

 

Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht.
Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht
Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht
Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht.

Sandra Wiegand, M.A.

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