Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die geschäftsführende Vertretung der Studierenden der htw saar. Er vertritt studentische Interessen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Professorinnen und Professoren, Institutionen, Gremien und der Hochschulleitung. Probleme, die nicht mit Hilfe der Fachschaft zu lösen sind, werden an den AStA weitergegeben. Nach außen vertritt der AStA die Studierenden gegenüber den Medien, dem zuständigen Ministerium, der Landesregierung, etc.

Die AStA-Mitglieder werden vom Studierendenparlament in geheimer Wahl gewählt. An der htw saar werden im Gegensatz zu anderen Hochschulen direkt Personen gewählt und keine Parteilisten. Entsprechend gering ist der parteipolitische Einfluss auf den AStA. Die AStA-Mitglieder sind gleichberechtigt und legen ihre Aufgaben in einem Geschäftsverteilungsplan fest.

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Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament ist das oberste Beschlussorgan der Studierendenvertretung. Das Studierendenparlament wird aus jeweils sechs Studierenden je Fakultät gebildet. Die Sitzungen des StuPa sind öffentlich.

Die Aufgaben des Studierendenparlamentes umfassen:

  • Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)
  • Überwachung des AStA und deren Entlastung, Wahl eines Kassenprüfungsausschusses
  • Schaffung von Rahmenbedingungen (Satzungen, Beschlüsse) für die Arbeit des AStA
  • Vorschläge für die Entsendung der StudierendenvertreterInnen in von der htw saar gebildete besonderen Gremien und Organe
  • Verabschiedung des Haushaltsplanes des AStA

Fachschaften

Die Studierendenschaft (alle an der htw saar eingeschriebenen Studierenden) gliedert sich nach Maßgabe ihrer Satzung in Fachschaften. Aufgabe der Fachschaften ist es, die gemeinsamen fachlichen Belange der Studierenden eines Studienbereichs, eines oder mehrerer verwandter Studiengänge zu vertreten.

Die Satzung der Studierendenschaft trifft Regelungen über die Fachschaftsorgane, insbesondere den Fachschaftsrat, sowie Rahmenregelungen für die Fachschaft. In den Rahmenregelungen sind insbesondere die Grundzüge der Zusammensetzung, der Einberufung, der Aufgaben, der Beschlussfassung und der Amtszeit der Organe sowie der Mittelzuweisung an die Fachschaft und der Mittelbewirtschaftung durch die Fachschaft festzulegen.

Die Aufgaben der Fachschaftsvertreter umfassen:

  • Vertretung der studentischen Interessen ihrer Fachschaft
  • Ansprechpartner und Berater für die Studierenden
  • Führen der Klausurensammlung
  • Planen und Durchführen von Feten
  • Organisation Mitfahrzentrale bei Exkursionen
  • Sammelbestellungen von Büchern oder Arbeitsmaterialien


Die Fachschaften der htw saar im Überblick

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