Fakultäten
Nachrichten
Termine
Standort
Mensa
Sprache
Der Fakultätsrat ist für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Er ist insbesondere zuständig für:
Der Fakultätsrat wird während der Vorlesungszeit eines jeden Semesters mindestens einmal von der/dem Dekanin/Dekan einberufen.
Dem Fakultätsrat gehören an:
Der Fakultätsrat kann zu seiner Unterstützung beratende Ausschüsse einsetzen. Für die Entscheidung in Angelegenheiten, die mehrere Fakultäten berühren und miteinander abgestimmte Erfüllung erfordern, sollen die beteiligten Fakultätsräte gemeinsam beschließende Ausschüsse bilden.