- Wann 08.01.2020 16:00 - 18:00
- Wo CAS 11.04.08
Der Vortrag findet am 8. Januar um 16:00 Uhr statt.
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in die Situationen geraten, dass andere für ihn entscheiden müssen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht helfen, damit dies in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechenden Entscheidungen sollten in gesunden Tagen getroffen werden.
Die medizinischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben viele neue Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie eröffnet. Damit sind die Erwartungen der betroffenen Patienten und ihrer Angehörigen sowie der Gesellschaft insgesamt erheblich gestiegen. Die positiven Entwicklungen der modernen
Medizin wecken bei vielen Menschen aber gleichzeitig auch die Angst vor einer „Übertherapie“. Insbesondere im Hinblick auf das Lebensende wächst die Angst vor einer Sterbens- bzw. Leidensverlängerung. Jede Behandlung wie Nichtbehandlung muss auf dem „ausdrücklichen“ oder „mutmaßlichen“ Willen des Patienten beruhen. Mit der Patientenverfügung kann jeder Mensch selbst bestimmen, welche medizinisch-pflegerischen Maßnahmen noch durchgeführt werden dürfen und vor allem welche Behandlungen z. B. in Form lebensverlängernder Maßnahmen abgelehnt werden.
Zielpublikum
Der Workshop richtet sich an alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Inhalte
Der Vortrag stellt die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und gibt praktische Hinweise sowohl zur Abfassung als auch Anregungen für eine möglichst optimale Umsetzung des Patientenwillens durch den Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Betreuer.
Referent
Prof. Robert Roßbruch, htw saar
Kontakt
sandra.wiegand@htwsaar.de