Ein Pflegefall kann sich längerfristig ankündigen oder von einem Tag auf den nächsten eintreten. Die meisten Menschen fühlen sich von dieser Situation erstmal überfordert. Daher ist es um so wichtiger, zu wissen, welche Formen der Unterstützung es gibt. So besteht seit 2009 ein Recht auf Pflegeberatung. Diese werden zum Beispiel von den Pflegestützpunkten oder den Pflegekassen angeboten.

Privat Krankenversicherte können sich von ihrer Privatkrankenkasse beraten lassen. Für alle Personen, die auch privat pflegeversichert sind, wird die Beratung durch „COMPASS Private Pflegebe­ratung“ durchgeführt.

Wichtig ist, dass so schnell wie möglich ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherungen bei der Pflegekasse gestellt wird. Ist dieser Antrag gestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Möglicherweise muss man sich bei einer nähernden Pflegebedürftigkeit auch mit dem Thema Bankvollmacht/Kontovollmacht auseinandergesetzen. Hier finden Sie einen Wegweiser, auch mit Informationen darüber, welche weiteren Vollmachten noch relevant werden könnten.

Sandra Wiegand, M.A. Leitung Familienbüro / Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

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