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Studierende, die zusätzlich zum Studium eine/n Angehörige/n pflegen stehen vor großen Herausforderungen. Für sie ist es wichtig, zu wissen, welche Formen der Unterstützung es gibt:

Beratung durch die Pflegestützpunkte
Pflegebedürftige haben Anspruch auf umfassende Beratung und Hilfestellung durch die Pflegeberatung der jeweiligen gesetzlichen Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte. Die Pflegestützpunkte sorgen dafür, dass Angehörige alle nötigen Informationen aus einer Hand erhalten. Sie geben kostenlos Auskunft, beraten zu allen Bereichen der Pflege und vernetzen verschiedene Unterstützungsangebote miteinander. Die Pflegestützpunkte im Saarland finden Sie im Internet unter: https://www.psp-saar.net/

Beurlaubung
Bei großer familiärer Belastung ist es möglich, sich beurlauben zu lassen. Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie im Online-Studierendenservice im Bereich Formulare. Drucken Sie den Antrag auf Beurlaubung aus und geben diesen ausgefüllt - mit allen erforderlichen Anlagen - beim Studierendensekretariat ab. Falls Sie auch während Ihrer Beurlaubung das Semesterticket nutzen möchten erteilt der ASTA Ihnen hierzu alle näheren Informationen. Bitte beachten Sie, dass Studierende im Urlaubssemester ihren Studierendenstatus behalten, aber nicht BAföG-berechtigt sind.

Zusätzliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.

Über weitere eventuelle Konsequenzen einer Beurlaubung können Sie sich im Prüfungsamt informieren.

Prüfungsregelungen für Studierende mit Familienverantwortung
Es besteht auch die Möglichkeit semesterweise einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtanmeldung für einzelne Prüfungsleistungen zu stellen. Falls Sie an einem Prüfungstermin nicht teilnehmen können, ist eine Entschuldigung z.B. durch ein ärztliches Attest dann nicht mehr nötig. Der formlose Antrag ist an die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n des jeweiligen Studiengangs zu richten und im Prüfungsamt abzugeben. Entsprechende Bescheinigungen sind beizulegen. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie auch in den Leitlinien Prüfungsregelungen für Studierende mit Familienverantwortung.

Bei auftretenden Fragen steht Ihnen das Prüfungsamt gern zur Verfügung.

Teilzeitstudium
Die meisten Studiengänge an der htw saar können auch in Teilzeit studiert werden. In den studiengangspezifischen Anlagen ist geregelt, ob ein Teilzeitstudium möglich ist, wie spezielle Studienpläne für das Teilzeitstudium definiert sind und welche Regelstudienzeit vorgesehen ist. Sprechen Sie hierzu Ihre Studiengangsleitung an:

AuB   IngWi   SoWi   WiWi

Bitte beachten Sie, dass Sie im Teilzeitstudium keinen Anspruch auf BAföG haben.

Im Projekt-Büro familiengerechte hochschule erhalten Sie zu allen genannten Themen und darüber hinaus persönliche Beratung. Zudem werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Pflege angeboten.

 

Leistungen der Pflegeversicherung

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad.

Sandra Wiegand, M.A. Leitung Familienbüro / Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Kontakt

t +49 (0) 681 5867 - 680
t +49 (0) 160 5840 388
f +49 (0) 681 5867 - 463
sandra.wiegand@htwsaar.de
familie@htwsaar.de

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Telefax: (0681) 58 67 - 122
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