Bitte lesen Sie hierzu auch die FAQ sowie die Informationen im Auslandswiki und in der Outgoing Exchange Datenbank!
Sommer und Herbst |
Informationsveranstaltungen des International Office |
15. Januar |
Bewerbungsschluss für ein Auslandsstudium |
Januar |
Bewerbungen werden im International Office geprüft, dokumentiert und an die zuständigen Fakultäten / zuständige Auswahljury in der Fakultät verteilt. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert. |
Februar |
Auswahlsitzungen in der jeweiligen Fakultät: Klausurphase an der htw saar |
März |
Sie erhalten das Ergebnis der htw saar Auswahlsitzung durch das Bewerbungsportal MoveON. |
März - Mai |
Sie werden als Austauschstudierende an der ausgewählten Partnerhochschule nominiert. Danach kontaktiert Sie die Partnerhochschule, u.a. Zulassungsverfahren, Unterkunft, Modulkatalog etc.und Sie bewerben sich direkt an der Partnerhochschule. Beachten Sie die jeweilige Bewerbungsfrist der Partnerhochschule und senden Sie rechtzeitig die geforderten Unterlagen! |
April – Juli |
Ihre Zulassung erfolgt an der Partnerhochschule. Sie erhalten zusammen mit dem Acceptance Letter von der Partnerhochschule weitere notwendigen Informationen für den Aufenthalt. |
Sommer vor Ausreise |
ERASMUS+ Online-Sprachunterstützung (Online Linguistic Support - OLS): Die Teilnahme an diesem Online- Sprachtest nur noch vor Ausreise ist Pflicht für eine ERASMUS+-Förderung. http://erasmusplusols.eu/de/ Sie werden dazu direkt aus dem OLS System per E-Mail angeschrieben. Bitte tragen Sie das Anfangs- und Enddatum ein, welche auch in Ihrem ERASMUS+ Grant Agreement stehen. |
März – Juli Learning Agreement ist verpflichtender Bestandteil Ihres Auslandsstudiums. |
Erstellung des Studienvertrages = Learning Agreement (LA) bzw. OLA (Online-Learning Agreement) - Before the Mobility - mit der Unterschrift der/dem Auslandsbeauftragten (International Coordinator) Ihrer Fakultät. Es gibt Partnerhochschulen, die fordern das LA/OLA bis zu deren Bewerbungsfrist, bei anderen reicht es, wenn Sie das LA/OLA bei Antritt Ihres Auslandssemestes vorlegen. Jedoch müssen Sie auf jeden Fall vor Ausreise/vor Beginn des Auslandsstudienaufenthaltes ein LA/OLA von Ihnen und der htw saar unterschrieben dem IO an outgoing@htwsaar.de zukommen lassen. |
Juli |
Briefing zum Auslandsstudium mit Informationen zu den Rechten und Pflichten sowie Kennenlernen aller Outgoings aller Fakultäten für das kommende Wintersemester |
Mai - |
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Juli-August |
Klausurphase an der htw saar |
Juli/August August/September |
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Vor Ort |
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Vor Ort 3-fach unterschriebenes |
Rücksendung folgender Unterlagen an das International Office (Upload im Portal und per E-Mail an outgoing@htwsaar.de)
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Vor Ort |
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Vor Ort kurz nach Rückkehr Transcript of Records ist ein verpflichtender |
- Klausurteilnahme an der Partnerhochschule - Übermittlung der Ergebnisse in Form des Transcript of Records an das International Office der htw saar: Bitte leiten Sie dem International Office Ihr Transcript of Records per E-Mail an outgoing@htwsaar.de weiter, sobald Sie es von der Partnerhochschule erhalten haben. |
Kurz vor Rückreise Die Aufenthaltsbestätigung ist ein verpflichtender |
Rücksendung der Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance) an das International Office der htw saar (Upload im Portal und per E-Mail an outgoing@htwsaar.de) Upload des Certificate of Attendance im Portal spätestens 4 Wochen nach Rückkehr erforderlich. |
Ende der Auslandsphase
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ERASMUS+ Online Bericht im Mobility Tool ERASMUS+ Geförderte erhalten eine Benachrichtigung direkt aus dem System: |
Ende der Auslandsphase
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Erfahrungsbericht Hierzu werden Sie per E-Mail vom International Office der htw saar angeschrieben, weil Sie den Erfahrungsbericht im Portal hochladen müssen. (ab dem Jahrgang 2020/21) |
Ende der Auslandsphase
Transcript of Records ist ein verpflichtender |
Erst nach Eingang des Transcript of Records (ToR) kann die Anerkennung der Auslandsphase durch die Fakultät erfolgen. Ein Upload des Transcript of Records im Portal ist spätestens 4 Wochen nach Erhalt erforderlich. Bitte wenden Sie sich zu Themen der Kompensation an Ihre Studiengangsleitung und an die/den zuständige(n) Auslandsbeauftragte(n) Ihrer Fakultät und nicht an das International Office. |
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