Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist (ausgenommen Island, Lichtenstein und Norwegen) und Sie mit einem Studierendenvisum eingereist sind, müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für die Bearbeitung ist die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach zuständig. Die Adresse lautet:

Zentrale Ausländerbehörde Saarbrücken

Dillinger Straße 67/2
66822 Lebach

Telefon: +49 681 501- 00

E-Mail: zab@lava.saarland.de

Webseite: Ausländerbehörde

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag, Donnerstag
8 bis 12 Uhr
und 13 bis 15.30 Uhr

Mittwoch, Freitag
8 bis 12 Uhr

Sie müssen vorher unbedingt telefonisch oder per Email einen Termin vereinbaren:

Telefon: +49 (0)681 / 501-00

Email: zab@lava.saarland.de

Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrem Termin mitbringen:

  •  den Pass mit gültigem Einreisevisum
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe: http://tinyurl.com/b3cwju8)
  • die Immatrikulations-Bescheinigung der htw saar
  • eine Stipendienbescheinigung bzw. einen Finanzierungsnachweis über mind. 853 € monatlich (meist ist es der finanzielle Nachweis, der bei der Visabeantragung bereits vorgelegt wurde)
  • einen Nachweis über die Krankenversicherung
  • Geld für die Gebühr (€ 110,-)

Tipp: Nehmen Sie vorsichtshalber alle Dokumente mit, die Sie vorliegen haben, auch wenn diese eventuell nicht gefordert werden. Wenn Dokumente fehlen, müssen Sie sonst oft einen neuen Termin vereinbaren. Das dauert unnötig lange! Oft wir Ihnen auch bei der Terminvereinbarung gesagt, was Sie alles mitbringen müssen.



Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird für Studierende aus Nicht-EU-Staaten an den Aufenthaltszweck „Studium“ gebunden und ist immer zeitlich befristet. Abhängig von der Länge des Studienvorha­bens kann die erste Aufenthaltserlaubnis bis zu zwei Jahren erteilt werden (Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierung und der Krankenversicherungsschutz für diesen Zeitraum nachgewiesen sind).

Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form eines sogenannten „elektronischen Aufenthaltstitels“ erteilt. Das ist eine Karte mit einem integrierten Chip, in dem bestimmte Daten, unter anderem Ihr Passfoto und Ihre Fingerabdrücke, gespeichert werden. Nach vier bis sechs Wochen können Sie die Aufenthaltserlaubnis persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Diese wird zunächst für mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre erteilt, kann aber verlängert werden. Die Verlängerung ist davon abhängig, dass Ihr Studium „ordnungsgemäß“ verläuft (das heißt, dass Sie die Regelstudienzeit möglichst einhalten sollten). Dafür benötigen Sie gegebenfalls einen Nachweis Ihrer Hochschule. Die Verlängerung müssen Sie unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen.


Norma Dettloff

htw saar
Haus des Wissens
Gebäude 11
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Betreuung internationale Regelstudierende
Raum 11.01.12
t +49 (0) 681 58 67 – 99136