Suizidhilfe: „Der Staat verhält sich zynisch“

Dass die Exekutive sich nicht an Gerichtsurteile hält, war mehrfach Gegenstand hitziger Debatten. Dabei ging es um den abgeschobenen Gefährder Sami A. oder die Nichtumsetzung verwaltungsgerichtlicher Urteile zu Diesel-Fahrverboten. In noch einem anderen Bereich, in dem es um Leben und Tod geht, gibt es einen solchen Konflikt: So hatte das Bundesverwaltungsgericht am 02.03.2017 entschieden, dass der Staat in extremen Notfällen Menschen ermöglichen muss, tödlich wirkende Medikamente zu erwerben, wenn sie ihr Leben in einer unerträglichen Leidenssituation beenden wollen. Das von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium wies jedoch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, die eingereichten Anträge mit der Begründung abzuweisen, dass der Staat keine Selbsttötung unterstützen dürfe.

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