FAQ Auslandsstudium
Rückfragen zu den FAQ bitte nur an outgoing@htwsaar.de
  1. Wo finde ich Informationen zu den Austauschprogrammen für meinen Studiengang an Partnerhochschulen der htw saar?
  2. Wo finde ich den Bewerbungsablauf zum Auslandsstudium?
  3. Welche Voraussetzungen muss ich bei der Bewerbung für das Auslandssemester erfüllen?
  4. Benötige ich eine bestimmte Anzahl von ECTS?  Wenn ja, welche?
  5. Wann und wo kann ich den TOEFL iBT (Test of English as a Foreign  Language) machen?Bekomme ich die Kosten für den TOEFL erstattet?
  6. Welchen Notenauszug  benötige ich für die Bewerbung?
  7. Was ist der Letter of Motivation?
  8. Welches Format für den Lebenslauf soll ich für die Bewerbung nutzen?
  9. Wann darf ich NICHT ins Ausland?
  10. Kann es passieren, dass ich von keiner der Partnerhochschulen angenommen werde?
  11. Kann ich das 5. + 6. Semester im Ausland verbringen? Wenn ja, was wird vorausgesetzt?
  12. Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen und bekommen?
  13. Kann ich finanzielle Hilfe beantragen, auch wenn es sich nicht um eine Partnerhochschule handelt?
  14. Was tue ich, wenn ich eine andere Hochschule/Universität im Ausland besuchen möchte, die nicht Partnerhochschule der htw saar ist bzw. wenn mein Studiengang  keine vertragliche Kooperation mit der Partnerhochschule hat?
  15. Kann ich mich an Partnerhochschulen der htw saar und zugleich an anderen Hochschulen, die keine Partnerhochschulen der htw saar sind, für ein Auslandsstudium bewerben?
  16. Wie werden die Ergebnisse aus dem Ausland an der htw saar angerechnet?
  17. Kann ich einen Doppelabschluss erhalten?
  18. Wann erhalte ich die Zusage von der Partnerhochschule?
  19. Bekomme ich den Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag während des Auslandaufenthaltes erstattet?Rückmeldung zum jweiligen Semester, welches Sie im Ausland sind, und aktive Anmeldung zum Prüfungsleitung an der htw saar (bei individuellen Bedarf, z.B. Nachholklausur) erforderlich.
  20. Welche Bewerbungsunterlagen muss ich abgeben?
  21. Kann ich Erfahrungsberichte meiner Vorgängergeneration online einzusehen?
  22. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Kursangebot an einer bestimmten Partnerhochschule habe?
  23. Kann ich bei allen Partnerhochschulen Kursen aus verschiedenen Programmen wählen?
  24. Wo kann ich mehr zur ERASMUS+-Förderung erfahren?
  25. Gibt es an den Partnerhochschulen so etwas Ähnliches wie den Semesterbeitrag an der htw saar, den ich als Austauschstudierende/r bezahlen muss?
  26. Kann ich die Bachelor oder Master-Thesis im Ausland schreiben, wenn ich zwei Semester an der Partnerhochschule verbringe?
  27. Wie errechnet sich die Durchschnittsnote in meinem Bachelor-Zeugnis in einem Doppel-Abschlussprogramm an der Partnerhochschule?Enthält mein Bachelor-Zeugnis der Partnerhochschule die Noten der htw saar und falls ja, wie werden diese umgerechnet?
  28. Muss ich für meinen Auslandsaufenthalt in den USA Gebühren zahlen?
  29. Kann ich auch als DFHI/ISFATES Studierende/r eine ERASMUS+-Förderung erhalten?
  30. Kann ich auch als DFHI/ISFATES Studierende/r über das International Office der htw saar ein Semester ins Ausland gehen?
  31. Habe ich Versicherungsschutz im Ausland? Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung, Privathaftplichtversicherung und Unfallversicherung für den Auslandsaufenthalt? Muss ich mich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern oder übernimmt die Organisation das International Office der htw saar?
  32. Was ist der IELTS?
  33. Was ist der TOEFL?
  34. Was ist PROMOS?
  35. Was ist ERASMUS+?
  36. Was ist der ERASMUS+-OLS?
  37. Was ist der DAAD?
  38. Bekomme ich Auslands – BAFöG?
  39. Muss ich mich um das Visum für die USA/für China/für Japan/für Mexiko selbst kümmern?
  40. Was ist ein ERASMUS+-Learning Agreement ? Wo finde ich die Vorlage für das ERASMUS+- Learning Agreement
  41. Was ist ein Learning Agreement für Übersee/für die USA ? Wo finde ich die Vorlage für das Learning Agreement für Übersee/für die USA?
  42. Was ist das Certificate of Attendance? Wo finde ich die Vorlage für diese Aufenthaltsbestätigung?
  43. Bekomme ich die Kosten für den erforderlichen B2 Sprachnachweis erstattet?
  44. Was ist ein DAAD Sprachzeugnis?
  45. Was ist der sogenannte Erfahrungsbericht?
  46. Wie sind die Semesterzeiten im Ausland?
  47. Wie hoch sind die ERASMUS+ - Förderraten?
  48. Was beinhaltet ein ERASMUS+ Auslandsstudium?
  49. ERASMUS+ Studienplatz erhalten – wie geht es dann weiter?
  50. Wo finde ich den ERASMUS+-Code?
  51. Wo finde ich eine kurze ERASMUS+-Checkliste nach Zusage und Annahme des Studienplatzes?
  52. Was ist ein Transcript of Records?
  53. Wie bekomme ich das ERASMUS+-Semester / PROMOS-Semester nach meiner Rückkehr anerkannt?
  54. Was ist das Cambridge Certificate?
  55. Was ist der Unterschied zwischen Heimatanschrift und Semesteranschrift? (Angabe auf dem Bewerbungsformular)
  56. Was ist, wenn ich eine Klausur im Ausland nicht bestehe oder nicht mitschreiben kann?
  57. Bekomme ich Kosten für den einen Japanischkurs für das Auslandssemester an der AGU (Aoyama Gakuin University, Tokio/Japan) anteilig erstattet?
  58. Welchen Sprachnachweis muss ich für welche Partnerhochschule den Bewerbungsunterlagen beifügen? Wie kann ich das notwendige Sprachniveau B2 nachweisen?
  59. An welchen ausländischen Partnerhochschulen können IBW-Studierende einen Doppelabschluss machen?
  60. Was ist das Erasmus Student Network (ESN)? Gibt es das auch in Saarbrücken?
  61. Wann muss ich mich für ein Auslandsstudium in einem Masterstudiengang bewerben, auch wenn ich noch keine Zusage für einen Masterstudienplatz an der htw saar habe? (z.B. Master Wirtschaftsingenieurwesen, Master Supply Chain Management)

 

 

Frage 1: Wo finde ich Informationen zu den Austauschprogrammen für meinen Studiengang an Partnerhochschulen der htw saar?

Alle aktuellen relevanten Informationen finden Sie in der OutEx-Outgoing Exchange Datenbank www.htwsaar.de/outgoing/outex
Filtern Sie immer erst in der OutEx nach Ihrem Studiengang und dann erhalten Sie die möglichen Austauschpartnerhochschulen angezeigt. 
Wenn Sie dann auf eine Partnerhochschule klicken, werden weitere wichtige Informationen über diesen Austausch angezeigt, wie z.B. der  Schwerpunkt der Hochschule (wichtig für BW und IBW/IB-Studierende, weil z.B. Studierende mit Schwerpunkt Marketing nicht an eine Partnerhochschule mit Schwerpunkt Accounting entsendet werden können.)

Frage 2: Wo finde ich den Bewerbungsablauf zum Auslandsstudium?

Auf den Internetseiten des International Office finden Sie die Informationen zum Bewerbungsablauf sowie zum gesamten Ablauf des Auslandsstudiums.
www.htwsaar.de/outgoing/ablauf-auslandsstudium

Folgende Bewerbungsunterlagen für das Wintersemester im nächsten Jahr im Ausland müssen immer online über das Bewerbungsportal MoveON bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar an das International Office der htw saar eingereicht werden:

1) Bewerbungsformular mit Angabe der Wunschpartnerhochschule(n) - passend zu Ihrem Schwerpunkt (für IB- und BW-Studierende) 
2) Tabellarischer Lebenslauf in der Unterrichtssprache mit eingescanntem Foto (wenn Übersee und ERASMUS+ dann jeweils pro Partnerhochschule)
3) Motivationsschreiben in der jeweiligen Unterrichtssprache (jeweils pro Partnerhochschule)
4) Aktueller deutschsprachiger Notenauszug mit Gesamt-ECTS und Durchschnittsnote online verfügbar) bzw.
Bachelor-Zeugnis für Master-Studierende
5) Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in Niveau B2 durch einen aktuellen zertifizierten Sprachnachweis (meist das nationale DAAD Sprachzeugnis oder international anerkannten Sprachtest wie TOEFL - Details dazu unter der jeweiligen Partnerhochschule in der OutEx
6) Reisepass (Übersee) oder Personalausweis (Europa) - gültig bis nach dem Auslandsaufenthalt

 zu 4)
- englischsprachige Studiengänge können natürlich nur englischsprachige Notenauszüge einreichen
- DFHI-Studiengänge müssen nicht den französischsprachigen, sondern den englischsprachigen Notenauszug sowie ins htw saar System umgerechnetete Durchschnittsnote einreichen. Diese Informationen sind bei Daniela Ries im DFHI erhältlich.

Es ist ein zweistufiges Bewerbungsverfahren zum Auslandsstudium:

Im ersten Schritt bewerben Sie sich bis 15. Januar NUR an der htw saar für ein Auslandstudium
Nachdem die htw saar Jury Sie ausgewählt hat, werden Sie über die zugeteilte Partnerhochschule informiert.
Nach Zusage Ihrer Seite, werden Sie an dieser Partnerhochschule nominiert und erhalten detailiierte Informationen über den individuellen Bewerbungsprozess an Ihrer Partnerhochschule.
Dann erfolgt der zweite direkte Bewerbungsprozess an dieser Partnerhochschule, welcher an jeder Partnerhochschule unterschiedlich und mit anderen Fristen verbunden ist. Dazu werden Sie dann aber aktiv ab März von dem International Office der htw saar informiert. Erst dann haben Sie den direkten Kontakt zur Partnerhochschule.

Frage 3: Welche Voraussetzungen muss ich bei der Bewerbung für das Auslandssemester erfüllen?

Für Bachelor-Studierende: Sie sollten das 1. Studienjahr an der htw saar erfolgreich abgeschlossen haben und bei Bewerbungsfrist (nach den ersten beiden Semestern) mindestens 55 ECTS nachweisen können. Sie sollten im besten Fall daraufhin die Klausuren der ersten drei Semester bestanden haben sowie vor Ausreise der ersten 4 Semester mitgeschrieben/bestanden haben. Sie sollten sich mit dem Zielland und dem Studienprogramm der Partnerhochschule beschäftigt haben und in der Lage sein, Ihre Wahl im Bewerbungsschreiben (letter of motivation) überzeugend darzustellen. Eine wesentliche Voraussetzung zum erfolgreichen Studium im Ausland sind die Kenntnisse der Unterrichtssprache. Der entsprechende Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in B2 muss zum Zeitpunkt der Bewerbung im Januar vorliegen. Welche Sprachnachweise für welche Partnerhochschuler erforderlich sind, finden Sie in der Outgoing Exchange Datenbank.
Hinweis: Ein bestimmter Notendurchschnitt ist für die Bewerbung nicht erforderlich.

Frage 4: Benötige ich eine bestimmte Anzahl von ECTS?  Wenn ja, welche?

Für Bachelor-Studierende: Zum Zeitpunkt der Bewerbung (im 3. Semester) sollten mindestens 55-60 ECTS vorliegen.
Nach dem 3. Semester sollten im besten Fall alle Klausuren bestanden sein, da diese zum Grundstudium gehören. Sie sollten dann ebenfalls im besten Fall alle Klausuren des 4. Semesters vor Ausreise mitschreiben/bestehen.
Für Bachelor-Studierende: Sie sollten Ihre Bewerbung um ein Jahr verschieben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung weniger als 50 ECTS haben und nach allen Klausuren im aktuellen Semester nicht über 50 ECTS kommen werden.
Doppelabschluss Outgoings müssen nach 4 Semestern definitiv 120 bzw.125 ECTS für Mexiko erreicht haben.
Ausnahme: Studiengang Bachelor Bauingenieurwesen. Sie können bis zum Zeitpunkt der Bewerbung aufgrund Ihres Studienverlaufes keine 60 ECTS nachweisen. Rückfragen dazu bitte an Ihren International Coordinator.

Frage 5: Wann und wo kann ich den TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language) machen?Bekomme ich die Kosten für den TOEFL erstattet?

Sie müssen den TOEFL iBt rechtzeitig machen, wenn die Partnerhochschule/n, für die Sie sich bewerben möchten, einen international anerkannten Sprachnachweis wie den TOEFL fordert. (d.h. wenn das nationale DAAD Sprachzeugnis nicht ausreicht)

Das TOEFL-Ergebnis in Niveau B2 muss der Bewerbung bis 15. Januar beigefügt werden.Daher ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich!

Empfehlung: den TOEFL Test frühzeitig im Herbst machen!

Der TOEFL iBT kann NICHT an der Universität des Saarlandes bzw. im kompletten Saarland gemacht werden.Die nächstmöglichen Testzentren sind z.B. Mainz, Luxembourg, etc.

Hinweis: Der Testort Kaiserlautern kann aufgrund von Erfahrungswerten aus den letzten Jahren mit immer wieder technischen Problemen nicht empfohlen werden.

Hinweis: Sie können bei dem TOEFL Test nicht durchfallen, müssen aber eine Punktzahl von mindestens 72 -94 erreichen, da dieser Rahmen dem Niveau B2 entspricht, welches Sie für die Bewerbung benötigen.
Die genauen Anforderungen bzgl. Punkteanzahl finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Partnerhochschulen.

Falls Sie den TOEFL iBT bereits gemacht haben, beachten Sie bitte, dass er bestenfalls bis zum Ausreisedatum noch gültig sein muss.(Gültigkeitsdauer  des TOEFL 2 Jahre)

Informationen zur Testorten und Anmeldung zum TOEFL iBT unter www.ets.org/toefl 

Weitere Informationen zum TOEFL iBT:
http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/toefl.php

 

Nur für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, die folgende Kriterien erfüllen, gilt die Regelung zur anteiligen Kostenübernahme. 

Die Kosten für den TOEFL iBT (oder IELTS oder Cambridge First) werden anteilig in Höhe von 100 Euro für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften übernommen,sofern gewissen Kriterien erfüllt sind. 

Voraussetzungen:

  • Auslandsmobilitätsstudiensemester im Studienverlauf überhaupt möglich
  • Korrekte, vollständige und fristgerechte Bewerbung für das Auslandsstudium gemäß Bewerbungskriterien
  • Die Art des Sprachnachweises muss von der/n Partnerhochschule/n, für die man sich bewerben möchte, gefordert sein - siehe OutEx (also nur wenn das DAAD-Sprachzeugnis nicht ausreichend ist)
  • Auswahl des/der Studierenden für einen Auslandsstudienplatz von der htw saar Auswahljury sowie Zusage von der Partnerhochschule
  • Antritt des Auslandsaufenthalt
  • Auszahlung gegen Vorlage der Zahlquittung etc. für den Sprachtest nach Antritt des Auslandsaufenthalts


Zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte frühestens im Sommer nach der Bewerbungseinreichung mit dem Zulassungsbescheid (Acceptance Letter) der Partnerhochschule,dem Testergebnis=Teilnahmebestätigung, Ihren Kontodaten, Ihrer Kreditkartenabrechnung mit dem Euro-Betrag, Ihrer Matrikelnummer und mit Ihrem Namen an Frau Aline Magierski im Dekanat.(Raum B-1-06 am Campus Rotenbühl)
Sie können die anteilige Kostenübernahme auch noch beantragen, wenn Sie nach Rückkehr die o.g. Dokumente zusammen mit der Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance) einreichen.
Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist die einzige Fakultät der htw saar, die diese Kosten anteilig übernimmt.

Frage 6: Welchen Notenauszug benötige ich für die Bewerbung?
Für die Bewerbung im International Office der htw saar müssen Sie den deutschsprachigen Notenauszug inklusive Gesamt-ECTS Anzahl und Durchschnittsnote beilegen, den Sie online im Studierendenservice runterladen können.
Englischsprachige Studiengänge können natürlich nur den englischsprachigen Notenauszug mit Gesamt-ECTS Anzahl und Durchschnittsnote einreichen.

Hinweis:
Wenn Sie zu einem Auslandsstudium zugelassen worden sind, wird dann für die jeweilige Partnerhochschule zum späteren Zeitpunkt ein aktueller Notenauszug in englischer Sprache benötigt. Auch dieser englische Notenauszug mit Gesamt-ECTS Anzahl und Durchschnittsnote ist ebenfalls online verfügbar. Wenn die Partnerhochschule auf ein "stamped and signed transcript of records" besteht, dann müssen Sie zum Prüfungsamt der htw saar. Wenn Sie erwähnen, dass Sie bereits für ein Auslandsstudium ausgewählt wurden, müssen Sie diesen nicht bezahlen.
Frage 7: Was ist der Letter of Motivation (Motivationsschreiben)?

Der Letter of Motivation ist ein Bewerbungsschreiben, in dem Sie sich kurz vorstellen, Ihren Werdegang skizzieren und Ihre Motivation und Ziele für die geplante Auslandsphase darstellen. Sie sollten sich mit dem Zielland und dem Studienprogramm der jeweiligen Partnerhochschule beschäftigt haben und in der Lage sein, Ihre Wahl im Letter of Motivation überzeugend darzustellen.
Der Letter of Motivation muss in der jeweiligen Unterrichtssprache formuliert werden und sollte einen Umfang von einer DIN 4-Seite bis maximal zwei DIN 4- Seiten haben.
Die Briefanrede ist in American English: To whom it may concern
Die Briefanrede ist in British English: Dear Sir or Madam
Entscheiden Sie sich entweder für das Amercian oder British English und passen dementsprechend Schreibweisen, Anrede und Schlussformel an.
Der Brief sollte handschriftlich unterschrieben und mit aktuellem Datum versehen sein.
Schreibweise unserer Hochschule im Motivationsschreiben:
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar), University of Applied Sciences, Saarbrücken, Germany

Frage 8: Welches Format für den Lebenslauf soll ich für die Bewerbung nutzen?

Europa=ERASMUS+-Partnerhochschulen:
Empfehlung: Inhalt und Aufbau des EUROPASS Lebenslauf www.europass-info.de

Jedoch empfehlen wir daraus einen persönlichen Lebenslauf zu gestalten.

Übersee: Nutzen Sie bitte das amerikanische Format!
Beispiel:https://karrierebibel.de/amerikanischer-lebenslauf/

Auch hier empfehlen wir Ihnen einen persönlichen Lebenslauf zu gestalten.

Schreibweise unserer Hochschule im Lebenslauf:
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar), University of Applied Sciences, Saarbrücken, Germany

Frage 9: Wann darf ich NICHT ins Ausland?

Sollten Sie als Bachelor-Studerende/r im 3. Semester zum Zeitpunkt der Bewerbung im 3. Semester weniger als 50 ECTS erreicht haben, so empfehlen wir in der Regel, das Auslandssemester zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren. Die Zulassung für das 3. Studienjahr an den Partnerhochschulen ist mit dem Nachweis von 120 bzw. 125 ECTS verknüpft. 

Ausnahme: Studiengang Bachelor Bauingenieurwesen. Sie können bis zum Zeitpunkt der Bewerbung aufgrund Ihres Studienverlaufes keine 60 ECTS nachweisen. 

Frage 10: Kann es passieren, dass ich von keiner der Partnerhochschulen angenommen werde?
Es kann in seltenen Ausnahmefällen passieren, dass eine Partnerhochschule die Bewerbung nicht berücksichtigen kann, z.B. aufgrund hochschulpolitischer Entscheidungen wie bsw. die Einstellung eines Studienprogrammes. Das ist höhere Gewalt und wir sind in diesen Fällen bemüht, für die betroffenen Studierenden eine entsprechende Alternative zu finden.
Sie haben bei der Bewerbung die Option, mehrere Partnerhochschulen anzugeben. Damit erhöhen Sie Ihre Chance an einer der gewünschten Partnerhochschulen einen Studienplatz zu erhalten.
Frage 11: Kann ich das 5. + 6. Semester im Ausland verbringen? Wenn ja, was wird vorausgesetzt?
Sie müssen sich auch für einen Doppelabschluss bis 15. Januar beworben haben.
Je nach Studiengang ist die Verlängerung der Auslandsphase u.U. möglich und Sie finden weitere Informationen dazu in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (Anlage ASPO). Bei einer Verlängerung auf zwei Semester muss erst das IO, dann die die Studiengangsleitung/die Auslandsbeauftragte an der htw saar sowie die Partnerhochschule zustimmen. Dazu müssen Sie rechtzeitig in der Mitte des Auslandsstudiensemestern auf die Verantwortlichen zukommen.
In Doppel-Abschlussprogrammen mit Partnerhochschulen sind idR mindestens 60  ECTS im Ausland (+ ECTS für Abschlussarbeit, etc.) zu absolvieren und daher haben diese Programme automatisch eine Studiendauer von zwei Semestern im Ausland. (ggfs. inklusive oder plus zusätzlicher Praxisphase)
Frage 12: Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen und bekommen?
Mit Ihrer Bewerbung für die Austauschprogramme an der htw saar nehmen Sie automatisch an dem Vergabeverfahren zur Förderung in dem EU-Programm ERASMUS+ bzw. im Programm PROMOS für Auslandsemester in Übersee (Mexiko, USA, Japan, China, etc.) teil. Sie erhalten die Mitteilung über die Höhe der Förderung sowie Ihre Stipendienverträge durch das International Office nach der Zusage der Partnerhochschule kurz vor Ausreise. Sie müssen sich nicht mehr separat für ERASMUS+ oder PROMOS bewerben.
Daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten (u.a. DAAD, AHW, Stiftungen, Deutschlandstipendium, etc.). Informationen erhalten Sie direkt bei den betreffenden Organisationen und nicht im International Office.
Frage 13: Kann ich finanzielle Hilfe beantragen, auch wenn es sich nicht um eine Partnerhochschule handelt?
Nein, eine finanzielle Förderung außerhalb der Partnerschaften ist seitens des International Office nicht möglich. 
Frage 14: Was tue ich, wenn ich eine andere Hochschule/Universität im Ausland besuchen möchte, die nicht Partnerhochschule der htw saar ist bzw. wenn mein Studiengang  keine vertragliche Kooperation mit der Partnerhochschule hat?
Wenn Sie als Freemover ins Ausland möchten, bewerben Sie sich nicht im Januar für ein Auslandsstudium an Partnerhochschulen der htw saar. Sie haben den Status eines sogenannten free mover außerhalb einer vertraglichen Vereinbarung. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, so bedenken Sie bitte, dass Sie weder eine finanzielle Förderung erhalten und das International Office Sie bei der Organisation (Bewerbung, Anerkennung, etc.) nicht unterstützen wird. Wenn Sie als Freemover ist Ausland möchten, wenden Sie sich an Ihre Fakultät, an Ihre Studiengangsleitung und International Coordinator.
Frage 15: Kann ich mich an Partnerhochschulen der htw saar und zugleich an anderen Hochschulen, die keine Partnerhochschulen der htw saar sind, für ein Auslandsstudium bewerben?
Sie sollten sich für eine der beiden Optionen entscheiden, bevor Sie sich im Januar für ein Auslandsstudium bewerben.
Frage 16: Wie werden die Ergebnisse aus dem Ausland an der htw saar angerechnet?

Die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland erfolgt über das International Office durch die jeweilige Fakultät an das Prüfungsamt. Es gibt Partnerhochschulen, die senden das Transcript of Records (ToR) nur an die Studierenden oder nur an das International Office oder an beide gleichzeitig.

Bitte senden Sie direkt nach Erhalt des Transcript of Records mit den erforderlichen und vereinbarten ECTS von der Partnerhochschule dem International Office das PDF per E-Mail an zu und laden Sie zusätzlich das Transcript of Records im MoveOn Portal der htw saar hoch.
Erst dann kann der Prozess Ihrer Anerkennung durch das International über Ihre Fakultät in die Wege geleitet werden.

Grundlage: Beschluss des Senatssauschuss Lehre, 18. Sitzung vom 27. Nov 2013 , TOP 13 (nachfolgend im Auszug)
- die Module der Partnerhochschule werden im htw saar Zeugnis nur mit BE aufgenommen mit Angabe der ECTS der Partnerhochschule
- die Noten der Partnerhochschule gehen nicht in die htw saar Gesamtnote ein
- die Berechnung der htw saar Gesamtnote erfolgt nach Wichtung der an der htw saar erreichten Leistungen

Für die Dokumentation der Anerkennung in der durch das Prüfungsamt erstellten Notenübersicht der htw saar gilt ab Dezember 2021 Folgendes:
Die Summe der erfolgreich erlangten ECTS/credits des Auslandsemesters wird pauschal als bestanden mit Angabe der Partnerhochschule in die Notenübersicht der htw saar aufgenommen. Die einzelnen Leistungen werden im Transcript of Records der Partnerhochschule dokumentiert, welches Studierende Ihren Zeugnisunterlagen beifügen können.

Ausnahme: Doppelabschluss-Programme. Hier werden die Noten umgerechnet und fließen mit in die htw saar-Gesamtnote ein. Bitte senden Sie direkt nach Erhalt des Transcript of Records von der Partnerhochschule dem International Office das PDF per E-Mail an  zu und informieren über Ihre/n betreuende/n Professor/in Ihrer BA- bzw. MA-Thesis und den Termin für das Kolloquium an der htw saar.

Frage 17: Kann ich einen Doppelabschluss erhalten?

Mit manchen Partnerhochschulen gibt es Verträge einen zusätzlichen Abschluss. In Doppel-Abschlussprogrammen mit Partnerhochschulen sind idR 60 ECTS + im Ausland zu absolvieren und daher haben diese Programme idR eine Studiendauer von zwei Semestern im Ausland. Einige Doppelabschlussprogramme sind sogar studienverlängert und inklusive Praxisphase.
Sie schreiben idR Ihre Bachelor/Master-Thesis und müssen das International Office informieren, wer Ihr/e betreuende/r Professor/in an der htw saar ist und wann das Kolloquium stattfindet. Erst dann kann die Anerkennung erfolgen.
Voraussetzung zur Nominierung in diesen Programmen sind 120 ECTS zum Zeitpunkt der Ausreise. (Mexiko 125 ECTS) Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie neben dem Bachelor der htw saar zusätzlich den Bachelor der Partnerhochschule. Die Noten der Auslandsphase werden umgerechnet und fließen in die htw saar-Gesamtnote ein.
Jede Partnerhochschule hat einen individuellen Prozess zur Beantragung der Doppelabschluss-Dokumente. Sie müssen jedoch immer erst den Abschluss der htw saar haben und Ihre  Bachelor/Masterurkunde/-zeugnis per E-Mail an outgoing@htwsaar.de senden.Danach erhalten Sie weitere aktuell/individuelle Informationen.

Hinweis für DFHI-Studierende:
Aus verschiedenen Gründen ist für DFHI-Studierende kein Doppelabschluss in Zusammenhang mit einem Auslandsstudium an einer Partnerhochschule der htw saar möglich.

Frage 18: Wann erhalte ich die Zusage von der Partnerhochschule?
Dies kann in dem Zeitraum von März bis Juli erfolgen. Manche Hochschulen melden sich direkt, andere erst im Juni. Bitte haben Sie Geduld und beachten Sie deren jeweilige Bewerbungsfristen.
Tipp von Ihrer Vorgänger-Generation:
Je früher Sie die notwendigen Bewerbungsunterlagen an die ausgewählte Partnerhochschule senden, desto schneller ist uU eine Zusage der Partnerhochschule möglich.
Dies hat beispielsweise positive Auswirkungen auf die Unterkunftssuche vor Ort oder auf mögliche BAföG-Anträge.
Generelle Empfehlung: Nie bis zum letzten Tag der Deadline warten!
Frage 19: Bekomme ich den Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag während des Auslandaufenthaltes erstattet? Rückmeldung zum jweiligen Semester, welches Sie im Ausland sind, und aktive Anmeldung zum Prüfungsleitung an der htw saar (bei individuellen Bedarf, z.B. Nachholklausur) erforderlich.

Alle Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/im-studium/beitraege

Semesterbeitrag:

Zur Rückmeldung zum Wintersemester oder Sommersemester zahlen Sie den kompletten Semesterbeitrag.
Auf Antrag beim AStA erfolgt die Rückerstattung des Saar-VV-Beitrages.  
Bitte füllen Sie diesen notwendigen Antrag auf Erstattung (Hinweis: 2x Fall 3 ankreuzen) vor Ausreise aus und bringen eine Kopie der Zulassung an der Partnerhochschule mit den Daten und/oder einen Beleg Ihrer Flugdaten/Reisedaten und/oder einen Mietvertrag mit ins AStA-Sekretariat am Campus Alt-Saarbrücken.

Sie können nur volle Monate erstattet bekommen.
Studierende, die 2 Semester im Ausland bleiben, müssen jeweils einen Antrag auf Erstattung stellen.
Informationen und das Formular zur Rückerstattung finden Sie auch unter https://www.asta-htw.de/
Fragen bzgl. Rückerstattung richten Sie bitte ausschließlich an den AStA.

Verwaltungskostenbeitrag:

Sie bekommen den Verwaltungskostenbeitrag für das/die Semester Ihrer Auslandsstudienphase, erstattet, sofern Sie keine Studienleistungen an der htw saar in Anspruch nehmen.
Antragstellungsprozess für die Befreiung des Verwaltungskostenbeitrages ist wie folgt:
Anträge können ausschließlich über den Online-Studierendenservice  https://stdservice.htwsaar.de  gestellt werden. Erforderliche Anlagen können beigefügt werden. Der Bearbeitungsstatus ist über den Studierendenservice einsehbar.
Aktuelle Informationen zu Beiträgen, Voraussetzung zur Befreiung/Rückerstattung der Verwaltungskostenbeiträge als auch des kompletten Semesterbeitrages werden sowohl auf unserer Website   https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/im-studium/beitraege als auch im Online-Studierendenservice unter MENÜ/Beiträge/Allgemeine Infos  ausführlich beschrieben.


Hinweis für DFHI Studierende bzgl. Erstattung von Kosten:
DFHI Studierende, die laut Regelstudienverlauf im 5. Semester nicht an der htw saar, sondern an der Université de Loraine sein würden,müssen solche administrativen Punkte mit dem DFHI bzw. der Université de Lorraine klären.


Aktive Anmeldung zur Prüfungsleistung:
mit dem Sommersemester 2022 greift u.a. die Änderungen des §22 ASPO und damit das neue Anmeldeverfahren.

https://www.htwsaar.de/news/pflichtanmeldung-entfaellt-studierende-muessen-sich-ab-dem-sommersemester-2022-selbst-zu-pruefungen-anmelden

Frage 20: Welche Bewerbungsunterlagen muss ich abgeben?

Folgende Bewerbungsunterlagen für das Wintersemester im nächsten Jahr im Ausland müssen immer online über das Bewerbungsportal MoveON bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar an das International Office eingereicht werden: 

1) Bewerbungsformular mit Angabe der Wunschpartnerhochschule(n) - passend zu Ihrem Schwerpunkt (für IB- und BW-Studierende) 
2) Tabellarischer Lebenslauf in der Unterrichtssprache mit eingescanntem Foto (wenn Übersee und ERASMUS+ dann jeweils pro Partnerhochschule)
3) Motivationsschreiben in der jeweiligen Unterrichtssprache (jeweils pro Partnerhochschule)
4) Aktueller deutschsprachiger Notenauszug mit Gesamt-ECTS und Durchschnittsnote online verfügbar) bzw.
Bachelor-Zeugnis für Master-Studierende
5) Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in Niveau B2 durch einen aktuellen zertifizierten Sprachnachweis (meist das nationale DAAD Sprachzeugnis oder international anerkannten Sprachtest wie TOEFL - Details dazu unter der jeweiligen Partnerhochschule in der OutEx
6) Reisepass (Übersee) oder Personalausweis (Europa) - gültig bis nach dem Auslandsaufenthalt

  zu 4) englischsprachige Studiengänge können englischsprachige Notenauszüge einreichen
und DFHI-Studiengänge müssen nicht nicht französischsprachigen, sondern den englischsprachigen Notenauszug oder wenn verfügbarbei einen deutschsprachigen Notenauszug einreichen, welcher im DFHI erhältlich ist.

Frage 21: Kann ich Erfahrungsberichte meiner Vorgängergeneration online einzusehen?

Neueste Informationen zu den Partnerhochschulen und die aktuellen Kritierien für die Bewerbung finden Sie in der Outgoing Exchange Datenbank unter www.htwsaar.de/outgoing/outex 

Berichte Ihrer Vorgänger bis zum Jahrgang 2019/20 und Informationen zu den Partnerhochschulen finden Sie bis zum akademischen Jahr 2019/2020 im Auslandswiki unter  https://www.htwsaar.de/int/auslandswiki
Sie können die Erfahrungsberichte Ihrer Vorgängergeneration auch per E-Mail im International Office an outgoing@htwsaar.de mit Angabe Ihres Namens, Ihres Studiengangs/Semesters und der gewünschten Partnerhochschulen anfragen.

Frage 22: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Kursangebot an einer bestimmten Partnerhochschule habe?

Sie erhalten das Kursangebot für Ihr akademisches Jahr erst beim direkten Bewerbungsverfahren im Frühjahr an der Partnerhochschule Bis dahin informieren Sie sich auf den Seiten der Partnerhochschule und lesen Sie die Erfahrungsberichte Ihrer Vorgängergenerationen. Bei akademischen Fragen wenden Sie sich bitte an die/den Auslandsbeauftragten/Studiengangsleiter/in Ihrer Fakultät.

Frage 23: Kann ich bei allen Partnerhochschulen Kursen aus verschiedenen Programmen wählen?

Nein, in der Regel nicht. Für ERASMUS+ Studierende gibt es oft "spezielle" Programme. Lesen Sie bitte die Informationen, die Sie im Frühjahr beim direkten Bewerbungsprozess von der Partnerhochschule erhalten werden sowie die Erfahrungsberichte Ihrer Vorgängergenerationen.

Frage 24: Wo kann ich mehr zur ERASMUS+-Förderung erfahren?

Allgemeine Informationen zur ERASMUS+-Förderung finden Sie unter: https://eu.daad.de/erasmusplus

Falls eine ERASMUS+ Förderung im Rahmen eine Auslandstudiums an Parterhochschulen der htw saar für Sie in Frage kommt, wird das International Office der htw saar Sie zum gegebenen Zeitpunkt dazu kontaktieren.

Frage 25: Gibt es an den Partnerhochschulen so etwas Ähnliches wie den Semesterbeitrag an der htw saar, den ich als Austauschstudierende/r bezahlen muss?

Ja, Sie müssen idR den Semesterbeitrag/eine Gebühr an der Partnerhochschule bezahlen. (jedoch keine Studiengebühren)
Auch die Incoming Exchange Students an der htw saar müssen den Semesterbeitrag wie Sie an der htw saar zahlen.

Frage 26: Kann ich die Bachelor- oder Master-Thesis im Ausland schreiben, wenn ich zwei Semester an der Partnerhochschule verbringe?

Grundsätzlich ist dies unter gewissen Umständen möglich. Lesen Sie dazu in jedem Fall die Anlage der ASPO für Ihren Studiengang durch und sprechen mit Ihren International Coordinator und Ihrer Studiengangsleitung.
Sie brauchen in erster Linie die Zustimmung der Studiengangsleitung und eine/n akademischen Betreuer/in an der htw saar sowie eine/n fachlichen Betreuer/in an der gewünschten Partnerhochschule. Stimmen Sie dies mit Ihrer Fakultät und mit dem International Office vor der Bewerbung im Januar ab.

Frage 27: Wie errechnet sich die Durchschnittsnote in meinem Bachelor-Zeugnis in einem Doppel-Abschlussprogramm an der Partnerhochschule? Enthält mein Bachelor-Zeugnis der Partnerhochschule die Noten der htw saar und falls ja, wie werden diese umgerechnet?

In Doppelabschlussprogrammen übermittelt das International Office Ihre Studienleistungen der htw saar an die Partnerhochschule zum Zweck der Zulassung in das betreffende Programm sowie zur Aufnahme in das Zeugnis der betreffenden Partnerhochschule nach Abschluss des Doppelabschlussprogrammes im Ausland.

Dabei werden die htw saar-Noten an der Partnerhochschule NICHT umgerechnet, sondern die Module mit der Anzahl der ECTS auf dem Zeugnis dokumentiert.

Ihre Studienleistungen an der Partnerhochschule sind die Grundlage zur Berechnung der Durchschnittsnote auf dem Zeugnis der Partnerhochschule. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen an der Partnerhochschule  erhält das International Office Ihre Studienleistungen in Form des Transcript of Records, das zum Bestandteil Ihres htw saar-Zeugnis sowie des Diploma Supplement wird. Dabei werden die Noten der Partnerhochschule durch die Fakultäten umgerechnet und die Module nebst Anzahl der ECTS auf dem htw saar-Zeugnis dokumentiert.

Frage 28: Muss ich für meinen Auslandsaufenthalt in den USA Gebühren zahlen?

Die htw saar hat nur ein begrenztes Kontingent an Gebührenfreiplätzen (Tuition waiver).
Sie haben die Möglichkeit als Selbstzahler am Austauschprogramm teilzunehmen (in state fee). Falls Sie keinen Gebührenfreiplatz erhalten, können Sie auf dem Bewerbungsformular ankreuzen, ob Sie auch als Selbstzahler (hohe Studiengebühren!!!) am Austauschprogramm teilnehmen möchten.

Unabhängig davon müssen Sie gegenüber der Partnerhochschule in den USA mit einem Schreiben von Ihrer Bank belegen können, dass Sie über einen hohen 4-stelligen oder sogar 5-stelligen Geldbetrag verfügen, um u.a.alle anfallenden Kosten für Ihren Aufenthalt tragen zu können, das VISA zu erhalten, etc.
Die genaue Höhe des Betrages richtet sich in der Regel nach der Aufenthaltsdauer.

Frage 29: Kann ich auch als DFHI/ISFATES Studierende/r eine ERASMUS+-Förderung erhalten?

Die Studierenden des DFHI/ISFATES erhalten während ihrer Bachelor- Studienzeit sowie ihrer Master-Studienzeit jeweils einmalig (maximal 12 Monate) eine ERASMUS+-Förderung in der Auslandsphase.

In den binationalen Bachelor-Studiengängen werden die Studierenden des deutschen Kontingents im 5. Semester in Metz gefördert (im trinationalen Studiengang Europäisches Baumanagement im 3. Semester).

Eine Förderung kann auch in der Auslandsphase innerhalb der Master-Studiengänge erfolgen, sofern die maximale Förderdauer nicht bereits ganz oder teilweise im Erststudium in Anspruch genommen wurde.
Die ERASMUS+-Förderung liegt in der Zuständigkeit des International Office der htw saar (ougoing@htwsaar.de)  und muss für das 5. Semester in Metz/3.Semester in Luxemburg über das Portal der Université de Lorraineaktiv beantragt werden. Die betreffenden Studierenden werden vom International Office hierzu per E-Mail angeschrieben, sobald dem International Office die validierte Liste vom DFHI vorliegt .
DFür die Université de Lorraine müssen Sie sich für ERASMUS+ in 2. Stufen - bereits direkt im Frühjahr an der UL und dann zum zweiten Mal im August anmelden. Auch dazu werden Sie vom International Office der htw saar angeschrieben.
Die Höhe der Förderung hängt von den Mitteln ab, die den Hochschulen von der Europäischen Union alljährlich zur Verfügung gestellt werden und kann dementsprechend variieren.

Das Learning Agreement stimmen Sie bitte immer mit Ihrer Studiengangsleitung ab.

Informationen finden Sie auch auf der DFHI Internetseite: https://www.dfhi-isfates.eu/de/studierende/erasmus-internationale-austausche/erasmus-mobilitaeten/

DFHI Studierende müssen natürlich den französischsprachigen Notenauszug von der Université de Lorraine der Bewerbung beifügen, da diese DFHI Studierende das erste Jahr komplett in Metz waren und zum Zeitpunkt der Bewerbung keinen htw saar Notenauszug haben.

Die Durchschnittsnote aller Noten aus den ersten beiden Semestern in Metz muss für Ihre Bewerbung in das deutsche System umgerechnet werden.

Hinweis für DFHI Studierende:
DFHI Studierende, die laut Regelstudienverlauf im 5. Semester nicht an der htw saar, sondern an der Université de Loraine sein würden, müssen organisatorische Punkte mit der Université de Lorraine klären.

 

Frage 30: Kann ich auch als DFHI/ISFATES Studierende/r über das International Office der htw saar ein Semester ins Ausland gehen?

Ja, auch DFHI/ISFATES Studierende können sich im Januar für ein Auslandssemester in kommenden Wintersemester in einem Drittland im International Office der htw saar für ein Drittland bewerben, sofern sie alle erforderlichen Leistungen aus den ersten Semestern bestanden haben.
Jedoch bestehen nicht für jeden DFHI-Studiengang Kooperationen mit htw saar Partnerhochschulen.
Die möglichen Austauschprogramme finden Sie in der Outgoing Exchange Datenbank auf den Internetseiten des International Office.

Sie müssen außerdem erst die DFHI spezifischen Kriterien erfüllen, bevor Sie im International Office der htw saar zur Bewerbungsauswahl zugelassen werden. 

Bitte stimmen Sie sich im Vorfeld bereits mit dem DFHI ab bzw. lesen Sie die Kriterien auf der DFHI Internetseite.
https://www.dfhi-isfates.eu/de/studierende/erasmus-internationale-austausche/erasmus-mobilitaeten/

Für DFHI Studierende gelten die selben Kritieren für eine Bewerbung zu einem Auslandssemester wie für alle anderen Bewerber/innen. SIe 
Jedoch muss das DFHI Ihrem Auslandsstudienaufenthalt in Drittland zustimmen.
Das International Office der htw saar informiert das DFHI nach dem 15. Januar über die Bewerbungseingänge von DFHI Studierenden, ob diese gemäß dem DFHI-Kriterien in ein Drittland entsendet werden können. Wenn ja, entscheidet dann die Auswahljury im nächsten Schritt.
Da es jedoch nicht mit jedem DFHI-Studiengang Kooperationen an Partnerhochschulen der htw saar gibt, müssen Bewerbungen dieser DFHI-Studiengänge nachrangig behandelt werden.

DFHI Studierende müssen folgende Bewerbungsunterlagen für das Wintersemester im nächsten Jahr  im Ausland müssen immer online über das Bewerbungsportal MoveON bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar an das International Office eingeichen : 
1) Bewerbungsformular mit Wunschpartnerhochschule/n
2) Tabellarischer Lebenslauf in der Unterrichtssprache mit eingescanntem Foto (jeweils pro Partnerhochschule)
3) Motivationsschreiben in der jeweiligen Unterrichtssprache (jeweils pro Partnerhochschule) 
4) Englischsprachiger oder deutschsprachiger Notenauszug mit den französischen Noten aus dem ersten Jahr in Metz sowie Angabe der Gesamt-ECTS sowie der deutschen Durchschnittsnote im Bewerbungsformular (bei Daniela Ries im DFHI erhältlich) 
 bzw. Bachelor-Zeugnis für Master-Studierende im 1.Semester
5) Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in Niveau B2 durch einen aktuellen zertifizierten Sprachnachweis (meist das nationale DAAD Sprachzeugnis oder international anerkannten Sprachtest wie TOEFL - Details dazu unter der jeweiligen Partnerhochschule in der OutEx
6) Personalausweis  - gültig bis nach dem Auslandsaufenthalt

Alle Informationen zu den Kritieren für eine ERASMUS Bewerbung finden Sie auf der Internetseite des International Office.

Hinweis: DFHI Studierende müssen für ihre Bewerbung die Durchschnittsnote aller Noten aus den ersten beiden Semestern in das deutsche System umrechnen lassen und den englischsprachigen Notenauszug einreichen (erhältlich bei Daniela Ries im DFHI möglich)

Auch die Université de Lorraine bietet ein Auslandssemester an deren Partnerhochschulen der Université de Lorraine an.
Hierzu müssten Sie sich an die Université de Lorraine wenden und den dortigen Bewerbungsprozess durchlaufen.

Frage 31: Habe ich Versicherungsschutz im Ausland? Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung, Privathaftplichtversicherung und Unfallversicherung für den Auslandsaufenthalt? Muss ich mich selbst um ausreichendVersicherungsschutz kümmern oder übernimmt die Organisation das International Office der htw saar?

Mit der Zusage zu einem Auslandsstudium (ERASMUS+ oder PROMOS) ist nicht automatisch ein Versicherungsschutz verbunden!

Sie sind nicht über die htw saar versichert und die htw saar sowie die Partnerhochschule wird auch nicht die Organisation für Ihren Versicherungsschutz übernehmen.

Sie müssen selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) kümmern.

Details über die jeweiligen individuellen Kriterien im direkten Bewerbungsprozess an der jeweiligen Partnerhochschule erhalten Sie von der jeweiligen Partnerhochschule im Rahmen der Zulassung im Frühjahr.

Sie benötigen in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum Ihres kompletten Aufenthaltes. Hierfür müssen Sie selbst mit Ihrer aktuellen Krankenversicherung Rücksprache halten bzw. eine separate zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Bitte stellen Sie sicher, dass die jeweiligen Kriterien, die die jeweilige Partnerhochschule sowie die aktuellen COVID19-Lage fordert, in dieser Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind.

Zusätzlich zu der Auslandskrankenversicherung müssen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen, die sogar an manchen Partnerhochschulen Pflicht ist und die nicht nur für Ihren Auslandsaufenthalt, sondern generell für Ihren Alltag wichtig ist.

Desweiteren sollten Sie eine ein Unfallversicherung abschließen.

Studierende, die in die USA an die SOU oder an das WMC gehen gilt Folgendes:  Sie müssen den Beleg dieser Auslandskrankenversicherung bis spätestens Anfang Juni an outgoing@htwsaar.de senden, da wir die Unterlagen zusammen mit einem htw saar Schreiben an die SOU/an das WMC weiterleiten müssen.Stellen Sie sicher, dass die jeweiligen Kriterien, die die jeweilige Partnerhochschule sowie die aktuellen COVID19-Lage fordert, durch Ihre Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind.Das Original müssen die Studierenden bei Ankunft in den USA bereithalten.

 

Frage 32: Was ist der IELTS?

Der IELTS steht für International English Language Testing System und ist ein weltweit anerkannter Test zum Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Über 6.000 Bildungseinrichtungen, staatliche Institutionen und Organisationen in 120 Ländern erkennen das IELTS als verbindlichen Sprachnachweis für Englisch an – über 1.700 allein in den USA. Damit ist der IELTS-Test einer der am weitesten verbreiteten Englischtests der Welt.

Die IELTS-Prüfung ist anderen englischen Zertifikaten wie dem TOEFL vom Grundaufbau her sehr ähnlich, es bestehen jedoch auch einige entscheidende Unterschiede im Prüfungsaufbau und der Akzeptanz. Während sich der TOEFL-Test vorrangig am amerikanischen Englisch orientiert, werden im IELTS sowohl britisches als auch amerikanisches Englisch abgefragt. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass der Test von der Cambridge University, dem British Council und IDP Education Australia durchgeführt wird, tragen dazu bei, dass dieser Test vor allem in England, Australien und Neuseeland große Akzeptanz erfährt. Zwar wird auch oft der TOEFL als Alternative akzeptiert, das IELTS gilt jedoch meist als die bevorzugte Variante. Nicht alle Partnerhochschulen verlangen diesen Sprachnachweis. Welche, das ersehen Sie auf den Bewerbungsformularen.

http://www.ielts.org
http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ielts.php

Frage 33: Was ist der TOEFL?

Der Test of English as a Foreign Language (TOEFL) ist ein standardisierter Test, in dem die Kenntnis der englischen Sprache von Nicht-Muttersprachlern überprüft wird. Der Test wird von vielen Universitäten im Ausland, insbesondere in den USA, als Zulassungsvoraussetzung anerkannt. In seiner derzeitigen Form Internet-based Test (iBT) ist er in die folgenden Abschnitte gegliedert: http://www.ets.org/toefl
http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/toefl.php

    1. Reading Comprehension (Verständnis geschriebener Sprache)
    2. Listening Comprehension (Verständnis gesprochener Sprache)
    3. Speaking (Sprechen)
    4. Written Expression (Selbständiges Schreiben)

Das Ergebnis des TOEFL-Tests muss den Bewerbungsunterlagen bis 15. Januar beigefügt und bestefalls zum Zeitpunkt der Ausreise noch gültig sein. Der TOEFL sowie viele andere international anerkannte Sprachzertifikate haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

 Frage 34: Was ist PROMOS?

Mit dem Programm namens PROMOS können Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden grundsätzlich weltweit gefördert werden.
Mit Ihrer Bewerbung im International Office für ein Auslandsstudium in Übersee bewerben SIe automatisch für eine PROMOS-Förderung und müssen sich nicht mehr separat bewerben. IdR erhalten alle Übersee-Studierende diese Förderung, die jedoch nur ein Teilstipendium ist und für Übersee-Destinationen meist nur die Flugkosten abdeckt.

Frage 35: Was ist ERASMUS+?
ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_de.htm
In ERASMUS+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
Förderfähig sind Studierende, Lehrende sowie Mitarbeiter der htw saar.
Mit Ihrer Bewerbung im International Office für ein Auslandsstudium in den ERASMUS+-Ländern bewerben Sie sich automatisch für eine ERASMUS+--Förderung und müssen sich nicht mehr separat bewerben. IdR erhalten alle ERASMUS+Studierende diese Förderung, die je nach Land einen unterschiedlichen Monatssatz hat. (siehe FAQ )
Frage 36: Was ist der ERASMUS+-OLS?
OLS steht für Online Linguistic Support und ist die ERASMUS+ Online-Sprachunterstützung
http://erasmusplusols.eu/de/
Dieser Online-Sprachtest ist Pflicht für alle ERASMUS+-Studierenden, die für ein Studium (oder für ein Praktikum) ins Ausland gehen. Der Online-Sprachtest in der Unterrichtssprache im Ausland ist nur noch vor Ausreise Pflicht. Die jeweiligen Studierenden erhalten alle Informationen für diesen Online Sprachtest per E-Mail direkt aus dem europäischen OLS-System, nachdem die Zusage der Partnerhochschule vorliegt und die Lizensen freigegeben worden sind.
Hinweis: meist kommt die E-Mail im Juli oder August vor Ausreise

Im Rahmen der Anmeldung auf der OLS-Plattform müssen Sie einige Angaben zu Ihrer Mobilität (Ihrem Auslandsstudium) machen, bitte tragen Sie dort das Start- und Enddatum ein, welches auch auf der ersten Seite in Ihrem ERASMUS+-Grant Agreement aufgeführt ist.

Sie werden vorrausichtlich nach Rückkehr auch nochmal für einen zweiten Test angeschrieben. Dieser zweite Test ist freiwillig. Wir würden Ihnen empfehlen auch diesen Test zum Vergleich (Niveau vor und nach dem Auslandsaufenthalt) zu machen. 

Frage 37: Was ist der DAAD?

DAAD bedeutet Deutscher Akademischer Austausch Dienst. Unter https://eu.daad.de/de/ finden Sie Informationen des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) zum Studium im Ausland

Frage 38: Bekomme ich Auslands – BAFöG

  • http://www.auslandsbafoeg.de/
    Auslands-BAFöG ist die tolle finanzielle Förderung von Vater Staat für ein ganzes Auslandsstudium, Auslandssemester oder Auslandspraktikum im europäischen und außereuropäischen Ausland!
    Bekommen Sie Inlands-BaföG, bekommen Sie sicher(!) Auslands-BaföG.
    Bekommen Sie kein Inlands-BAföG, können Sie trotzdem Auslands-BAföG bekommen! Durch die höheren Kosten im Ausland kommt eine staatliche Förderung in Frage.
    Wenden Sie sich hierzu an die/den BAFöG-Beauftragten Ihrer Fakultät oder direkt an das  zuständige BAFöG-Amt.
Frage 39:Muss ich mich um das Visum für die USA/für China/für Japan/für Mexiko selbst kümmern?

Ja, der Studierende muss sich selbst um ein Visum kümmern. Das IO erhält dazu Unterlagen der Partnerhochschule und gibt diese an Studierende weiter.
Zeifenster: WMC meist im Mai, SOU meinst Ende Juni, AGU im Juli, CDHAW im Juli

Frage 40: Was ist ein ERASMUS+-Learning Agreement ? Wo finde ich die Vorlage für das ERASMUS+- Learning Agreement

Das Learning Agreement ist Bestandteil Ihres Auslandsaufenthaltes. Mit diesem Dokument legen Sie Ihren Studienplan an der Partnerhochschule fest. Dadurch wird sowohl die Teilnahme als auch die Anerkennung der Kurse gewährleistet. Die Inhalte Ihres Learning Agreements stimmen Sie bitte zum gegebenen Zeitpunkt direkt mit Ihrer Fakultät ab.

Füllen Sie alle Felder aus, bevor Sie das Dokument z.B. Prof. Dr. Stefanie Jensen für alle Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften weiterleiten.
Bitte senden Sie Frau Prof. Dr. Stefanie Jensen (Auslandsbeauftragte / Departmental Coordinator/International Coordinator für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) mindestens 14 Tage vor der Bewerbungsfrist der Partnerhochschule Ihr Learning Agreement zur Genehmigung zu.
Unter Table A tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchte und unter Table B tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der htw saar belegen würden, wenn Sie nicht ins Ausland gehen würden.
Der einzige Studiengang der unter Table B keine Kurse angeben kann, ist der Studiengang Internationale Betriebswirtschaft/International Business. Hier bitte Study Semester Abroad - 30 ECTS eintragen.

Das von Ihnen und der htw saar unterschriebene Learning Agreement muss VOR Ausreise vorliegen und spätestens nach 4 Wochen nach Ankunft an der Partnerhochschule müssen Änderungen vorgenommen werden.

Laden Sie bitte das 3-fach unterschriebene Learning Agreement im Portal hoch.

Der Leitfaden des DAAD gibt Ihnen weitere Informationen zu den im Learning Agreement enthaltenen Informationen und der Relevanz der Vereinbarung.

DFHI-Studierende wenden sich bzgl. Learning Agreement immer an die jeweilige Studiengangsleitung!

Frage 41: Was ist ein Learning Agreement für Übersee/für die USA ? Wo finde ich die Vorlage für das Learning Agreement für Übersee/für die USA?

Das Learning Agreement ist Bestandteil Ihres Auslandsaufenthaltes. Mit diesem Dokument legen Sie Ihren Studienplan an der Partnerhochschule fest. Dadurch wird sowohl die Teilnahme als auch die Anerkennung der Kurse gewährleistet.

Bitte beachten Sie:
- 16 US credits required at Westminster College for validation of 30 ECTS at htw saar
- Dual degree agreement IBW (min of total 48 credits for 3 terms (16 credits/term) at Southern Oregon University)
- Dual degree agreement MIM (min of total 25 credits for 2 terms at Southern Oregon Unviersity)

Die akademischen Inhalte Ihres Learning Agreements stimmen Sie bitte direkt mit Ihrer Fakultät ab. z.B. mit Prof. Dr. Stefanie Jensen für alle Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Frage 42: Was ist das Certificate of Attendance? Wo finde ich die Vorlage für diese Aufenthaltsbestätigung?

Das Certificate of Attendance ist Bestandteil Ihres Auslandsaufenthaltes und muss von Ihrer Partnerhochschule ausgefüllt kurz nach Ihrer Rückkehr von Ihnen im MoveOn-Portal der htw saar hochgeladen werden.
Hier finden Sie die Vorlage des Certificate of Attendance der htw saar

Frage 43: Bekomme ich die Kosten für den erforderlichen B2-Sprachnachweis erstattet?

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist die einzige Fakultät der htw saar, die die Kosten für internationale Sprachtests übernimmt.
Diese Regelung gilt für alle Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, für die ein Auslandsmobilitätssemester im Studienverlauf möglich ist.

Die Kosten für den TOEFL iBT oder auch IELTS werden anteilig in Höhe von 100 Euro für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften  übernommen, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

Voraussetzungen:

  • fristgerechte und korrekte Bewerbung für das Auslandsstudium 
  • Die Art des Sprachnachweises wird von der Partnerhochschule gefordert, also kein DAAD-Sprachzeugnis ausreichend
  • Auswahl des/der Studierenden der Auswahljury für einen Auslandsstudienplatz sowie Zusage der Partnerhochschule
  • Antritt des Auslandsaufenthalt
  • Auszahlung gegen Vorlage der Zahlquittung für den Sprachtest kurz vor Antritt des Auslandsaufenthalts im August.

Zur Kostenerstattung wenden Sie sich kurz vor Ausreise im August mit dem Zulassungsbescheid (Acceptance Letter) der Partnerhochschule, dem Testergebnis=Teilnahmebestätigung, Ihren Kontodaten, Ihrer Kreditkartenabrechnung mit dem Euro-Betrag, Ihrer Matrikelnummer und mit Ihrem Namen an Frau Aline Magierski im Dekanat.(Raum B-1-06 am Campus Rotenbühl)

 

Frage 44: Was ist ein DAAD Sprachzeugnis?

Hier finden Sie die Vorlage eines DAAD Sprachzeugnis

Wer sich für ein Auslandstudium an Partnerhochschulen der htw saar bis 15. Januar im International Office der htw saar bewerben möchte und diese Wunsch-Partnerhochschulen keinen international anerkannten Sprachnachweis für die Unterrichtssprache fordern,muss die B2-Kenntnisse in der Unterrichtssprache durch ein aktuelles DAAD Sprachzeugis nachweisen.
Gehen Sie hierzu frühzeitig (im Optimalfall schon im Sommersemester, aber spätestens bis Mitte November auf die jeweiligen Ansprechpartner/innen an der htw saar zu. Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften müssen sich ebenfalls frühzeitig bzgl. Termin für das DAAD-Sprachzeugnis an das Sprachenzentraum der Universität des Saarlandes wenden. (außer Studierende in International Business und International Management - siehe FAQ 58)

Frage 45: Was ist der sogenannte Erfahrungsbericht?

Nach dem Aufenthalt müssen zwei unterschiedliche Erfahrungsberichte über Ihren Auslandsstudienaufenthalt erstellt werden:

1. Der Erfahrungsbericht für die htw saar Nachfolgegeneration
Hierzu wird das International Office gegen Ende des Jahres per E-Mail auf alle Outgoing Exchange Students zukommen. Dies wird bereits während Ihres Auslandsaufenthaltes sein.
Laden Sie den Erfahrungsbericht dann bitte im htw saar Portal MoveOn hoch.

2. Der Erfahrungsbericht für das ERASMUS+-Mobility Tool (EU-Online-Survey) .
Nur für Studierende, die eine ERASMUS+ Förderung erhalten haben. Hierzu wird Sie das Mobility Tool der EU nach Ihrer Rückkehr per E-Mail auffordern.. ERASMUS+-Geförderte erhalten über das System automatisch am Ende des Aufenthalts (Enddatum gemäß ERASMUS+ Grant Agreement) eine E-Mail mit den Zugangsdaten und der Aufforderung, den Bericht zu erstellen

Frage 46: Wie sind die Semesterzeiten im Ausland?

Bei der Planung des Auslandsstudiums ist zu beachten, dass die Semesterzeiten im Ausland oftmals nicht mit denen in Deutschland bzw. mit dem der htw saar übereinstimmen. Es gibt zum Teil erhebliche Abweichungen. Deshalb entsendet die htw saar idR nur Studierende im Wintersemester.
z.B.in Skandinavien beginnt das Wintersemester (dort oft Herbstsemester genannt) sehr viel früher, bereits im August. Dafür endet es schon im Dezember.
Die genauen Termine sind jeweils in den akademischen Kalendern der Partnerhochschulen oder in den jeweiligen Erfahrungsberichte der Vorgängergeneration zu finden.
Außerdem sollte vor Semesterbeginn noch ca. 1-2 Wochen mit einkalkuliert werden, da an den meisten Universitäten in dieser Zeit Intensivsprachkurse oder eine Orientierungswoche angeboten werden, die den Studienbeginn erleichtern sollen.

Frage 47: Wie hoch sind die ERASMUS+ - Förderraten?

Die Förderraten werden national durch den DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst) festgelegt.
Der Mobilitätszuschuss für einen ERASMUS+--Studienaufenthalt ist nach Ländergruppen gestaffelt, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren.

Es gibt folgende finanzielle Unterscheidung der Ländergruppen:

  • Ländergruppe 1: 600 € /30 Tage:
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxembourg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Ländergruppe 2: 540 €/30 Tage: 
    Belgien, Frankrech, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Ländergruppe 3: 490€ /30 Tage:
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Je nach Zielland monatliche Ländersätze 490-600 Euro.
Zusätzlich möglich: Beantragung einer monatlichen Aufstockung
von 250 Euro für
(1) Studierende mit Behinderung (GdB 20-49)
(2) Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung
(3) Studierende mit Kind
(4) Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
(5) erwerbstätige Studierende
Bei „green travel“ ein einmaliger Zuschuss von 50 Euro
sowie (begrenzte) Berücksichtigung der dafür erforderlichen
extra Reisetage bei der Förderdauer.

(Stand: Januar 2023, Angaben ohne Gewähr)

Weitere Informationen zur genauen Höhe des finanziellen Zuschusses und zum Förderzeitraum erhalten alle ausgewählten ERASMUS+-Studierenden mit den offiziellen Unterlagen vor dem ERASMUS+-Aufenthalt im Sommer vor Ausreise vom International Office der htw saar.

Frage 48:Was beinhaltet ein ERASMUS+ Auslandsstudium?

Ein ERASMUS+- Auslandsstudium beinhaltet u.a.

  • Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Finanzieller Zuschuss für einen vorab festgelegten Förderzeitraum. Dies wird im Grant Agreement festgelegt, welches vor Ausreise von der htw saar und den htw saar Studierenden unterzeichnet wird.
  • Möglichkeit der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Fachbereich. Die Studienleistungen an der Partnerhochschule werden im Learning Agreement vor Ausreise festgelegt und von dem Verantwortlichen der htw saar, dem htw saar Studierenden und der Partnerhochschule (spätestens vor Ort) unterzeichnet.
  • vereinfachte Einschreibemodalitäten an der Partnerhochschule
  • administrative Unterstützung an der Partnerhochschule und an der htw saar
  • Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online Sprachkurs (OLS):  steht für Online Linguistic Support und ist die ERASMUS+ Online-Sprachunterstützung)
  • Sonderzuschuss für Studierende mit Kind/Kindern
  • Sonderzuschuss für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschuss für "green travel"
  • Sonderzuschuss für "benachteiligte" Zielgruppen

Frage 49: ERASMUS+ Studienplatz erhalten – wie geht es dann weiter?

Alle ERASMUS+-Studierenden werden nach dem htw saar Auswahlverfahren vom International Office an der Partnerhochschule per E-Mail nominiert und die jeweiligen Studierenden werden in dieser Nominierungs-E-Mail in Kopie gesetzt oder per E-Mail über die Nominierung informiert. Danach erhalten Sie anschließend von der Partnerhochschule weitere Informationen zum Anmeldeprozess und den Anmeldefristen. Sie müssen sich dann an der Partnerhochschule  direkt bewerben. Bitte beachten Sie, dass es große Unterschiede bei den Partnerhochschulen gibt, was die Anmeldeprozedur und die erforderlichen Dokumente angeht. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall auch selbstständig auf den Webseiten Ihrer Partnerhochschule über das Anmeldeverfahren, die Fristen und benötigten Dokumente. Eine zu spät eingereichte Bewerbung kann zur direkten Ablehnung durch die Partnerhochschule führen! Die endgültige Entscheidung über die Zulassung trifft die Partnerhochschule.

Frage 50: Wo finde ich den ERASMUS+-Code?

Hier finden Sie die Liste aller Hochschulen und deren ERASMUS+-Codes

Frage 51: Wo finde ich eine kurze ERASMUS+-Checkliste nach Zusage und Annahme des Studienplatzes?

Hier finden Sie eine ERASMUS+-Checkliste nach Zusage und Annahme des Studienplatzes

Eine Reisecheckliste zum Auslandsstudium finden Sie : https://www.reisecheckliste.org/checkliste-auslandsstudium/ 

Frage 52: Was ist ein Transcript of Records?

Ein Transcript of Records ist https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-mit-programmlaendern-ka103/agreements/de/46765-transcript-of-records-tor/

Frage 53: Wie bekomme ich das ERASMUS+-Semester / PROMOS-Semester nach meiner Rückkehr anerkannt?

Die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland erfolgt über das International Office durch die jeweilige Fakultät an das Prüfungsamt. Es gibt Partnerhochschulen, die senden das Transcript of Records (ToR) nur an die Studierenden oder nur an das International Office oder an beide gleichzeitig.

Bitte senden Sie direkt nach Erhalt des Transcript of Records von der Partnerhochschule dem International Office das PDF per E-Mail an outgoing@htwsaar.de zu und laden Sie zusätzlich das Transcript of Records im MoveOn Portal der htw saar hoch.
Erst dann kann der Prozess Ihrer Anerkennung durch das International über Ihre Fakultät in die Wege geleitet werden.

Grundlage: Beschluss des Senatssauschuss Lehre, 18. Sitzung vom 27. Nov 2013 , TOP 13 (nachfolgend im Auszug)
- die Module der Partnerhochschule werden im htw saar Zeugnis nur mit BE aufgenommen mit Angabe der ECTS der Partnerhochschule
- die Noten der Partnerhochschule gehen nicht in die htw saar Gesamtnote ein
- die Berechnung der htw saar Gesamtnote erfolgt nach Wichtung der an der htw saar erreichten Leistungen

Für die Dokumentation der Anerkennung in der durch das Prüfungsamt erstellten Notenübersicht der htw saar gilt ab Dezember 2021 Folgendes:
Die Summe der erfolgreich erlangten ECTS/credits des Auslandsemesters wird pauschal als bestanden mit Angabe der Partnerhochschule in die Notenübersicht der htw saar aufgenommen. Die einzelnen Leistungen werden im Transcript of Records der Partnerhochschule dokumentiert, welches Studierende Ihren Zeugnisunterlagen beifügen können.

Ausnahme: Doppelabschluss-Programme. Hier werden die Noten umgerechnet und fließen mit in die htw saar-Gesamtnote ein. Bitte senden Sie direkt nach Erhalt des Transcript of Records von der Partnerhochschule dem International Office das PDF per E-Mail an outgoing@htwsaar.de zu und informieren über Ihre/n betreuende/n Professor/in Ihrer BA- bzw. MA-Thesis und den Termin für das Kolloquium an der htw saar.

Frage 54: Was ist das Cambridge Certificate?

Cambridge English, eine Abteilung der Universität Cambridge, ist eine der führenden Institutionen für Englischzertifikate. 5 Millionen Menschen in über 130 Ländern legen jährlich eine Cambridge English Prüfung ab. Mehr als 20.000 Organisationen erkennen die Prüfungen weltweit an.
Das Cambridge Certificate ist lebenslang gültig und nicht wie der TOEFL nur 2 Jahre.
Sie benötigen das Cambridge B2 First oder higher, um die Sprachkenntnisse in B2 nachweisen zu können.

http://www.cambridgeenglish.org/de/

http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/cambridge-certificate.php

Frage 55: Was ist der Unterschied zwischen Heimatanschrift und Semesteranschrift? (Angabe auf dem Bewerbungsformular in MoveOn)

Das ist, wenn Studierende beispielsweise aus München kommen und hier in Saarbrücken an der htw saar studieren.

Dann ist die Heimatanschrift die in München (bsw. bei den Eltern) und die Semesteranschrift, die Adresse während Ihres Studiums im Raum Saarbrücken.

Hintergrund, warum wir beide Anschriften benötigen: Wir müssen ggfs. auch nach Ihrem Studium mit Ihnen in Kontakt treten und dann ist die Semesteranschrift oft nicht mehr aktuell.

Frage 56: Was ist, wenn ich eine Klausur im Ausland nicht bestehe oder nicht mitschreiben kann?

Im Schnitt bestehen htw Studierende die Prüfungen im Ausland (30 ECTS im Auslandssemester) mit gutem Resultat. Sollte es jedoch zu Nachklausuren wegen Fehlens oder Nichtbestehens kommen, müssen htw Studierende diese beim Nachtermin im Ausland absolvieren.
Falls das nicht möglich sein wollte, müssen Sie mit Ihrer Studiengangsleitung die Kompensation absprechen und das International Office informieren.
Wichtig: Informieren Sie bitte umgehen das International Office der htw saar, wenn Sie Klausuren im Ausland nicht bestanden haben.

Wichtig: Informieren Sie bei Krankheit das International Office der Partnerhochschule und der htw saar rechtzeitig, wenn Sie wegen Krankheit Klausuren nicht mitschreiben können und legen Sie immer ein Attest vor. Informieren Sie das International Office der htw saar sofort, wenn Sie wissen, dass Sie Klausuren im Ausland nicht bestanden haben.

Frage 57: Bekomme ich Kosten für den einen Japanischkurs für das Auslandssemester an der AGU (Aoyama Gakuin University, Tokio/Japan) anteilig erstattet?

Für kommende Auslandsaufenthalte in Japan müssen Sie aktiv bei der Fakultät nachfragen, ob die Kosten für die Japanischkurs weiterhin anteilig übernommen werden.

Die Kosten für den Intensiv-Japanisch-Kurs an der Universität des Saarlandes https://www.szsb.uni-saarland.de/sprache-ja.html wurden für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bezuschusst, wenn Sie den Zulassungsbescheid der Partnerhochschule in der Fakultät kurz vor Ihrer Ausreise der Fakultät einreichen. Das bedeutete allerdings, dass der/die Studierende dafür in Vorleistung gehen musste. Die Kosten lagen bei 250€ für den Kurs + 110€ für Gasthörerstatus.

Diese Regelung galt für die Auslandsphasen bis 2021/22 und für alle Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, für die ein Auslandsmobilitätssemester im Studienverlauf an der AGU möglich ist.

Wenn möglich: Zur anteiligen Kostenerstattung in Höhe von 100 Euro wenden Sie sich kurz vor Ausreise im August  mit dem Zulassungsbescheid der Partnerhochschule, dem Testergebnis=Teilnahmebestätigung, Ihren Kontodaten, Ihrer Kreditkartenabrechnung mit dem Euro-Betrag/Beleg über Zahlung, Ihrer Matrikelnummer und mit Ihrem Namen an Frau Aline Magierski im Dekanat.(Raum B-1-06 am Campus Rotenbühl)

Wichtig, dass Studierende eine Rechnung/Zahlungsbeleg für die Kursgebühr gibt.

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist die einzige Fakultät der htw saar, die anteilige Kosten bei Sprachkursen/Sprachtests übernimmt.

Frage 58: Welchen Sprachnachweis muss ich für welche Partnerhochschule den Bewerbungsunterlagen beifügen?Wie kann ich das notwendige Sprachniveau B2 nachweisen?

Für jedes Austauschprogramm  an Partnerhochschulen der htw saar müssen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bis 15. Januar einen B2-Sprachnachweis beifügen, den Sie an der htw saar erhalten können.
Bewerbungen ohne Nachweis der Sprachkenntnisse werden nicht akzeptiert.

Bitte schauen Sie in Outgoing Exchange Datenbank nach den jeweiligen geforderten "Language Requirements" der Partnerhochschulen. Bedenken Sie, dass Sie dann nur an Partnerhochschulen entsendet werden können, die zu dem von Ihnen eingereichten Sprachnachweis passt.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bereits einen international anerkannten Sprachnachweis haben, wie einen aktuellen TOEFL (ist nur 2 Jahre gültig) oder ein Cambridge Certificate B2 First oder höher (ist lebenslang gültig) in mindestens B2 oder den IELTS in mindestens B2-Niveau, müssen Sie nicht mehr extra ein DAAD Sprachnachweis in Englisch Niveau B2 machen,wenn Sie sich für Partnerhochschulen bewerben, bei denen ein DAAD Sprachzeugnis erforderlich ist.
Ein international anerkannter Spachnachweis ist immer höherwertiger zu betrachten als ein DAAD Sprachzeugnis.
Bitte achten Sie jedoch auf die Kriterien an der Partnerhochschule in der OutEx (ggfs. wird nur ein TOEFL oder IELTS akzeptiert)
Bei Rückfragen kontaktieren Sie das International Office der htw saar unter outgoing@htwsaar.de

Wenn ein DAAD Sprachzeugnis in Niveau B2 seitens der Partnerhochschule erforderlich ist (und Sie nichts bereits einen international anerkannten Sprachnachweis haben) wenden sich frühzeitig  an:

- an das Sprachenzentrum der Universität des Saarlandes
(für alle Studierende aller Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sowie für alle DFHI-Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)

Terminkontingente für htw saar-Studierende der Fak. WiWi am 8., 11. und 15. Dezember 2023. Gebühr: 10€

 Anmeldung direkt über diesen Link:
https://outlook.office365.com/owa/calendar/DAADSprachprfungen@uni-saarland.de/bookings/s/GxYJmErhPk255RPLJE9bVg2

Für weitere Informationen/Termin-Anfragen zum DAAD-Sprachzeugnis bitte direkt an das Sprachenzentrum der Universität des Saarlandes wenden:
englisch@szsb.uni-saarland.de
https://www.szsb.uni-saarland.de/zertifikate.html

 Achtung: Studierende der englischsprachigen Studiengänge International Business & International Management ersetzen das DAAD-Sprachzeugnis durch eine Bescheinigung der Fakultät, diese erhalten Sie im Fakultätssekretariat. Ein Test am Sprachenzentrum ist nicht erforderlich! Diese Bescheinigung ersetzt jedoch nicht ein internationales Sprachzertifikat, wie z.B. den TOEFL.

 

Studierende der anderen Fakultäten wenden sich bis spätestens 26. November zur Vereinbarung eines Testtermin für das. DAAD Sprachzeugnis

- an Prof. Dr. Christine Sick (für Studierende im Bereich Maschinenbau, Prozesstechnik, Verfahrenstechnik, Engineering and Management)

- an Betina Lang (für Studierende der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen und Praktische Informatik)

- an Sebastian Barth (für Studierende der Mechatronik und der Sozialen Arbeit)

- an Gulomjon Khudayberganov (für Studierende der Fahrzeugtechnik)

- an Marina Hefti (für Studierende der Biomedizinischen Technik, Pflege und Gesundheit, Kommunikationsinformatik)

- an Eva Langenbahn (für Studierende der Elektro- und Informationstechnik, Erneuerbare Energien, Energiesystemtechnik, Umweltingenieurwesen)

Wenn ein international anerkannter Sprachnachweis, wie TOEFL, IELTS, etc. erforderlich ist, benötigen Sie nicht noch extra ein DAAD Sprachzeugnis. Sie müssen sich frühzeitig für einen TOEFL-Test anmelden.Der Testtermin sollte im Dezember sein, damit das Ergebnis der Bewerbung bis 15. Januar beigefügt werden kann.

Ein Abiturzeugnis,in dem die Sprache/n in B2 Niveau aufgeführt sind, ist NICHT ausreichend.
Ausnahme: Bewerbung  für ein französischsprachiges Programm an einer Partnerhochschule in Frankreich aufgrund des deutsch-französischen Staatsvertrages.Dann ist das Abiturzeugnis mit Französisch B2 Niveau oder höher ausreichend.

Frage 59: An welchen ausländischen Partnerhochschulen können IBW-Studierende einen Doppelabschluss machen?

An zwei Partnerhochschulen (BBS, Frankreich sowie SOU, USA) ohne Studienzeitverlängerung und an den zwei Partnerhochschulen in Finnland (Metropolia UAS, Schwerpunkt Logistik sowie LAB UAS) mit zusätzlicher Praxisphase und 7. Semester.

Frage 60: Was ist das Erasmus Student Network (ESN)? Gibt es das auch in Saarbrücken?

Das Erasmus Student Network (ESN) ist eine nicht-kommerzielle internationale Studentenorganisation. Sie betreut Austauschstudierende (in der Regel aus dem ERASMUS Programm) und erleichtert ihnen die Integration vor Ort.

Ja, es gibt seit Mai 2019 ESN auch in Saarbrücken. Die International Student Association ISA wurde als Mitglied in das Erasmus Student Network aufgenommen. Daraufhin wurde der Name zu ESN Saarbrücken geändert.
Das Ziel bei ESN Saarbrücken ist es, internationale Studierende bei der Integration in Saarbrücken zu unterstützen, kulturelle Veranstaltungen zu organisieren und den internationalen Austausch mit lokalen Studierenden zu fördern. Dabei arbeitet ESN Saarbrücken eng mit dem International Office, dem AStA und dem ZiS der Universität des Saarlandes zusammen.  

ESN Saarbrücken freut sich immer über weltoffene Studierende, die sich ehrenamtlich engagieren und dabei ihre interkulturelle Kompetenz sowie viele weitere Softskills fördern möchten. Im Moment setzt sich die Gruppe aus Studierenden der Universität des Saarlandes, der Uniklinik Homburg und der htw saar zusammen. Haben Sie Interesse ein Mitglied von ESN Saarbrücken zu werden? Informationen finden Sie unter: https://saarbruecken.esn-germany.de/

Frage 61: Wann muss ich mich für ein Auslandsstudium in einem Masterstudiengang bewerben, auch wenn ich noch keine Zusage für einen Masterstudienplatz an der htw saar habe? (z.B. Master Wirtschaftsingenieurwesen, Master Supply Chain Management)

Die Bewerbungsfrist 15. Januar gilt für alle: Auch wenn Sie z.B. noch im Bachelorstudiengang oder in einem Harmonierungssemester sind, Sie müssen sich bis zum 15. Januar mit allen notwendigen Bewerbungsunterlagen bewerben, auch wenn die Zusage für den Masterstudienplatz noch nicht vorliegt.

Sie reichen dann die Zulassung für Ihren Masterstudienplatz an outgoing@htwsaar.de per E-Mail nach. Das ist meist Ende Januar/Anfang Februar.