Die individuelle Regelstudienzeit wird um ein weiteres Semester verlängert

Medieninfo der Staatskanzlei vom 27.01.2022

Die individuelle Regelstudienzeit für Studierende an saarländischen Hochschulen wird um ein weiteres Semester verlängert.  Dies hat Ministerpräsident Tobias Hans nach Abstimmung mit den Hochschulleitungen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie entschieden.

Das Wintersemester 2021/2022 konnte nicht wie erhofft durchgehend in Präsenz angeboten werden. Mit steigenden Infektionszahlen musste trotz einer überdurchschnittlich hohen Impfquote unter den Studierenden sowie flächendeckenden Hygienekonzepten an den Hochschulen erneut der Übergang zu digitalen Veranstaltungen gemeistert werden. „Wechselnde Rahmenbedingungen haben Hochschulen und Studierenden auch in diesem Semester viel Flexibilität abverlangt. Die Pandemie hat für Studierende nach wie vor gravierende soziale und ökonomische Folgen, so dass ein Nachteilsausgleich bei der Studienfinanzierung angemessen ist“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans.

Mit der pauschalen Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit schafft das Saarland die Voraussetzungen dafür, dass sich die Höchstdauer für den Bezug von BAföG-Leistungen ebenfalls um ein Semester verlängert.

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