Handlungsfähigkeit der Hochschule bei Einschränkungen der Gremien sichergestellt

Die Hochschule ist bezüglich praktisch aller Entscheidungen grundsätzlich handlungsfähig (Einschränkung siehe Punkt Berufungsverfahren). Die Sorge, dass durch entfallende Sitzungen „nichts mehr ginge” ist unbegründet: 

Artikel 21 der Grundordnung der htw saar (GrO) regelt dazu eine Eilentscheidungsbefugnis für die jeweiligen Vorsitzenden eines Gremiums. 

Selbstverständlich ist das nicht der gewollte Dauerzustand und das Präsidium versteht den Wunsch, alles umfassend in den Kollegialorganen zu beraten. Dennoch kann es aufgrund der besonderen Situation im Ausnahmefall geboten oder eine Verpflichtung sein, auf diesen Eilentscheid nach Artikel 21 GrO zurückzugreifen und die gleichfalls gebotenen Transparenz und Entscheidungsvorbereitung alternativ sicherzustellen. 

 
Berufungsverfahren 
Hier stellen sich drei Fragen: 

  • Die Grundordnung der htw saar schließt Umlaufverfahren in Berufungsangelegenheiten insgesamt aus. Dies bedeutet, dass keine Beschlüsse im Berufungsverfahren, gleich zu welcher Angelegenheit eines Berufungsverfahren, im Umlauf statthaft sind. 
  • In Verbindung mit dem Verfahrensschritt "Anhörung des Senats" kann deshalb bei längerer pandemiebedingter Einschränkung eine für unsere Berufungen schwierige Situation eintreten. 
  • Berufungsvorträge: Parallel müssen wir uns darauf vorbereiten, dass Berufungsvorträge in Präsenz ggfs. nicht möglich sind. Die Fakultäten sollten sich deshalb Gedanken machen, inwieweit für sie dabei auch elektronische Formate in Frage kämen.  

Es wäre hochriskant alleine darauf zu setzen, dass kurzfristig wieder „Normalzustand" herrscht. Es wird deshalb mit den Gremien sehr schnell an Lösungsvorschlägen gearbeitet.  
 
Gremiensitzungen 
Das Präsidium prüft bereits mehrere Optionen für die großen Organe wie Senat, Erweitertes Präsidium und wird das Thema voraussichtlich in der ersten Sitzung des Sommersemesters im Erweiterten Präsidium beraten. 
Falls diese Lösungen funktionieren, wären sie zugleich eine Blaupause für Fakultätsratssitzungen und ähnliches. 
 
Die favorisierte Lösung ist derzeit eine Moodle-gestützte Videokonferenz. Da hier die komplette IT im Haus steht, sind die Datenschutzaspekte sichergestellt. Diese Lösung bereitet das Präsidium mit dem elearning-Team und der  Abteilung Digitalisierung und Prozesse vor. Ein erster Test in kleinem Maßstab ist bereits erfolgreich absolviert worden. 

 

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