htw saar begrüßt Gesetzentwurf zur Neuorganisation des Studentenwerks

Die htw saar begrüßt die Neuorganisation des Studentenwerks im Saarland e.V., die als Gesetzentwurf am 11. November 2020 im saarländischen Landtag angenommen wurde. Demnach soll laut Ministerpräsident Tobias Hans das Studentenwerk von einem eingetragenen Verein in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, zukünftig „Studierendenwerk“, umgewandelt werden. Das Studierendenwerk wäre damit künftig für alle saarländischen Hochschulen zuständig. Zugleich wären Vertreterinnen und Vertreter aller staatlichen Hochschulen im Leitungsgremium des Studierendenwerkes gleichrangig vertreten.

„Der Landtag schafft die Rahmenbedingungen, um die besonderen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen, die das Studentenwerk derzeit im Wesentlichen den Studierenden der Universität anbietet, zukünftig gleichberechtigt allen Studierenden an allen staatlichen Hochschulen im Saarland zugänglich zu machen“, so Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard, Präsident der htw saar.

In der Vergangenheit wurde seitens der htw saar zum Beispiel der eingeschränkte Zugang zu den Wohnheimen des Studentenwerks im Saarland e.V. kritisiert: Nur bei fehlender Auslastung durch die Studierenden der Universität des Saarlandes war es Studierenden der htw saar möglich, dort ein Zimmer anzumieten.

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