Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

- Quarantäne für Einreisende aus Schengen-Raum entfällt
- Tanzschulen und Fitnessstudios können wiedereröffnen
- Betrieb von Gaststätten und Hotels unter Auflagen gestattet

Das Infektionsgeschehen hat sich im Saarland weiter verlangsamt. Vor diesem Hintergrund lockert die saarländische Landesregierung weitere Beschränkungen. Mit Ablauf der aktuellen Allgemeinverfügung verabschiedete die saarländische Landesregierung am 15. Mai 2020 in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates eine neue Allgemeinverfügung, die ab dem 18. Mai 2020 gültig ist und mit Ablauf des 31. Mai außer Kraft tritt.

Das Betreiben von Gaststätten und anderen Gastronomiebetrieben ist wieder gestattet. Auch Hotels, Beherbergungsbetriebe und Campingplätze dürfen wieder betrieben werden.

Die verpflichtende, zweiwöchige Quarantäne für Ein- und Rückreisende gilt nicht für Einreisen aus der Europäischen Union oder einem Schengen-assoziierten Staat. Für Einreisende aus anderen Staaten wird vorerst bis zum 31. Mai 2020 eine zweiwöchige Quarantäne verordnet.

Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter der Einhaltung einiger Voraussetzungen aufgenommen werden. Dazu gehören unter anderem die kontaktfreie Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von maximal 5 Personen.

Auch Reisebusreisen dürfen ab dem 25. Mai 2020 unter der Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen wieder stattfinden.

Sogenannte Großveranstaltungen, an denen über die gesamte Dauer in der Summe mehr als 1000 Personen teilnehmen, bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.

Zur Pressemitteilung der Staatskanzlei

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