Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen Corona-Verordnung

Mit der am 31. März 2020 in Kraft getretenen „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Saarland” können nun zweifelsfrei Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. Bei einer Zuwiderhandlung kann sogar die Strafverfolgung drohen.

“Mit diesem Maßnahmenkatalog treten wir jetzt den Unbelehrbaren entgegen, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt haben und mit ihrem Verhalten die Gesundheit von uns allen aufs Spiel setzen”, sagt Innenminister Klaus Bouillon.

Zuständig für den Vollzug der Vorschriften sind wie bisher die Ortspolizeibehörden in den Kommunen. Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken werden die entsprechenden Bußgeldbescheide erlassen.

Minister Bouillon: “Ich kann nur hoffen, dass diese Sanktionen endlich dazu führen, dass sich jede und jeder Einzelne an die Vorschriften hält. Zum Wohl von uns allen!”

Online finden Sie den Bußgeldkatalog hier.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport

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