Der saarländische Ministerrat hat am 30. März 2020 eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 20. April 2020 beschlossen.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Die Maßnahmen sind hart und einschneidend. Aber die Ausgangsbeschränkungen sind notwendig und wir rufen alle Saarländerinnen und Saarländer dringend auf, sich daran zu halten. Ein vorschnelles Aufheben der getroffenen Maßnahmen wäre fahrlässig und könnte viele Menschenleben gefährden. Gesundheit hat jetzt oberste Priorität. Deshalb verlängert das Saarland die Maßnahmen bis einschließlich 20. April 2020. Danach muss bundesweit koordiniert werden, wie weiter vorzugehen ist.“
Der Ministerrat hat darüber hinaus eine Rechtsverordnung verabschiedet. Diese tritt am 1. April 2020 in Kraft. Mit der vorliegenden Verordnung werden die bisherigen Regelungsinhalte der bestehenden Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aus Gründen der Rechtsklarheit in einem Regelwerk zusammengefasst.
Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei, 30.3.2020, 15:25 Uhr