Erste Schritte zur neuen Normalität: Ministerrat passt Rechtsverordnung zu Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland an

Bund und Länder haben am 15. April 2020 beschlossen, die geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 3. Mai 2020 zu verlängern bei gleichzeitigen ersten Erleichterungen; der saarländische Ministerrat hat die Rechtsverordnung zu Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland entsprechend angepasst.

Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarlandes: „Damit bleibt auch unsere Ausgangsbeschränkung weiterhin in Kraft. Gleichzeitig werden wir ab dem 20. April 2020 in einzelnen Bereichen behutsam und unter strengen Auflagen bereits Erleichterungen vornehmen und das Geschäftsleben in Teilen wieder zulassen. Ich möchte trotz dieses zarten Wendepunktes aber ganz bewusst keine allzu großen Erwartungen für die nahe Zukunft wecken: Vieles wird auch über einen längeren Zeitraum nicht möglich sein, denn es geht noch immer nicht um eine Rückkehr zur Normalität vor Corona, sondern darum, Schritt für Schritt den Weg in eine neue Normalität zu gehen.“

Die neuen Maßnahmen im Saarland im Überblick:

Der Hochschulbetrieb bleibt weiterhin ausgesetzt. Nach dem 24. April 2020 können jedoch Präsenzprüfungen unter strengen Hygienemaßnahmen getroffen werden. 
Informationen zur Umsetzung dieser Erleichterung an der htw saar stellen wir demnächst zur Verfügung.

Gestattet ist auch der Besuch von Bibliotheken und Archiven.
An der htw saar öffnen die Bibliotheken am 4. Mai 2020.

Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von nicht-medizinischen Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel dringend empfohlen.

Folgende Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche (ausgenommen sind Einkaufszentren und Shopping Malls)
  • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Autowaschanlagen und SB-Waschanlagen, Grüngutannahmestellen und Wertstoffzentren.

Die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Versorgungsleistungen wird mit sonstigen medizinisch-therapeutischen Leistungen auf eine Ebene gestellt.

Diese und alle anderen Maßnahmen der bisher geltenden Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland bleiben vorerst bis zum 3. Mai 2020 in Kraft.

Die Rechstverordnung können Sie hier einsehen (Intranet). 

Die Pressemitteilung der Staatskanzlei finden Sie hier.

 

 

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