Saarland ändert Regelung der Kontaktbeschränkung
Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben am 28. April 2020 in der Landespressekonferenz Änderungen der Regelung der Kontaktbeschränkung mit Wirkung zum 4. Mai 2020 bekannt gegeben.
Die Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings wird es künftig kein Verbot zum Verlassen der Wohnung mit Erlaubnisvorbehalt geben, sondern das Verlassen der Wohnung wird grundsätzlich erlaubt sein. Es werden künftig Einzelverbote für Handlungen ausgesprochen werden, sofern dies aus Hygienegesichtspunkten und Pandemiegründen erforderlich ist.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt, planen wir als Landesregierung weitere Erleichterungen für den 4. Mai 2020. Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht wieder zu öffnen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein.“
Zur Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 28.04.2020 - 15:55 Uhr