Corona-Überbrückungshilfe

Über den Notfallfonds der htw saar können Studierende weiterhin die Corona-Überbrückungshilfe in Höhe von 300 Euro zur Finanzierung des Lebensunterhalts oder der technischen Ausrüstung für das Online-Studium in einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Die Mittel werden aus Spenden des Arbeitskreis Hochschule Wirtschaft Freunde und Förderer e.V. der htw saar (AHW e.V.) und des ASTA zur Verfügung gestellt, um Studierenden, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, keinen Anspruch auf BAföG haben und keine Bundes-Überbrückungshilfe erhalten kurzfristig zu unterstützen.

Stellen Sie daher zunächst einen Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: FAQ
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:  Telefon: 0800 26 23 003, Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr


Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen und internationalen Studierenden an der htw saar. Die Corona-Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die aufgrund der Corona-Krise weiterhin in finanziellen Nöten sind und über keine anderen (ausreichenden) Einnahmequellen verfügen. BAföG-Empfänger(innen) sind nicht antragsberechtigt.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag  ausschließlich per E-Mail an:  notfallfonds@htwsaar.de

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • eine kurze Begründung der Notlage im E-Mail-Anschreiben
  • Nachweis über die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den/die Arbeitgeber oder das Ruhen des Arbeitsverhältnisses und/oder Selbsterklärung zum Wegfall der selbstständigen Erwerbstätigkeit (am Laptop/PC geschrieben: Auftraggeber, Art und Umfang der Tätigkeit, welche Aufträge sind in welchem Umfang entfallen? Mit Datum und eigenhändiger Unterschrift)
  • Dokumentation der finanziellen Notsituation anhand des aktuellen Kontostandes und der Kontenbewegungen (Einnahmen/Ausgaben auf dem Kontoauszug/den Kontoauszügen) aller Konten der letzten 3 Monate bzw. 90 Tage (chronologisch nach Datum sortiert)
  • Kopie des gültigen Personalausweises / Pass (Vorder- und Rückseite)
  • Nur Studierende aus Nicht-EU: Aufenthaltstitel

Die Offenlegung der Kontoauszüge dient dazu, dass der Vergabeausschuss die Einnahmen und Ausgaben sowie die vorhandenen finanziellen Mittel nachvollziehen kann. Alle Unterlagen werden selbstverständlich datenschutzgemäß und vertraulich behandelt.

Unabhängig hiervon können Studierende der Hochschule weiterhin zu jeder Zeit einen regulären Antrag auf Unterstützung durch den Notfallfonds (stellen, wenn sie kurzfristig durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse in eine besondere Notlage geraten sind. Alle weiteren Infos finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen rund um die Studienfinanzierung können Sie sich ebenfalls an das Team Studienfinanzierung wenden.

Ansprechpersonen:

Notfallfonds: Sandra Wiegand

Studienfinanzierung: Albert Augustin (deutsche Studierende) | Deji Olusanmi (internationale Studierende)

Jutta Bauer (Stipendien)

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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