Senat der htw saar beschließt Freischussregelung im Wintersemester

In seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) die Studien- und Lehrbetriebsordnung auf das Wintersemester 2020/21 verlängert. Damit gilt die sogenannte Freischussregelung, bei der Prüfungen, die nicht bestanden werden, automatisch als Freiversuch gewertet werden, auch im Wintersemester 2020/21.

Das Präsidium und der Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der htw saar hatten sich in der Senatssitzung gemeinsam dafür ausgesprochen, die Studien- und Lehrbetriebsordnung entsprechend zu verlängern.

„Die Entwicklungen in der Corona-Pandemie haben uns dazu bewogen, den Bedenken der Studierendenschaft gerecht zu werden und die ursprünglich vorgesehene Beendigung der Freischussregelung wieder aufzugeben,“ erklärte Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationalisierung, Prof. Dr. Andy Junker.

„Wir sind froh über die Freiversuche, da Nachteile durch die aktuelle Situation damit besser ausgeglichen werden können,“ erklärt Elias Friedrich, Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschusses der htw saar.

Da die staatliche Anerkennung einiger Studiengänge der Fakultät für Sozialwissenschaften durch die Verlängerung der Freischussregelung gefährdet ist, erstellt die Fakultät eine abschließende Liste der betroffenen Prüfungen, für die eine Ausnahmeregel erstellt wird.

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