Studentenwerk im Saarland e.V. wird Anstalt des öffentlichen Rechts
Kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres hat die Mitgliederversammlung des Studentenwerkes im Saarland e.V. entschieden, dass das Studentenwerk im Saarland e.V. vom gemeinnützigen Verein zur Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wird. Jetzt ist es endlich soweit: Aus dem Studentenwerk im Saarland e.V. wird nun das Studierendenwerk Saarland.
Über viele Jahre vollzog sich der Prozess, das Studentenwerk im Saarland e.V. vom Verein in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Das wichtige Sozialwerk für Studierende ist für die wirtschaftliche und soziale Förderung von Studierenden zuständig: Verpflegung, Kinderbetreuung, Studienfinanzierung, Kulturarbeit, Internationales, Psychologische Beratung.
Jede*r Studierende hat während seines Studiums mit dem Studierendenwerk zu tun, denn alle wichtigen Prozesse, die dafür sorgen, dass das Studium unabhängig von der Lehre reibungslos gelingt, hängen damit zusammen. Die bundesweit 57 Studenten- und Studierendenwerke sind ein wesentlicher und unverzichtbarer Garant des deutschen Hochschulsystems. Sie betreuen mehr als 2,5 Millionen Studierende von über 300 Hochschulen in circa 200 Hochschulstädten.
Finanziert wird das Studentenwerk im Saarland e.V. durch eigene Einnahmen der Wohnheime und der Verpflegungsbetriebe, aber auch durch Sozialbeiträge der Studierenden der saarländischen Hochschulen, die einen Teil des Semesterbetrages der Studierende ausmacht. Aber auch Landeszuschüsse werden gewährt, damit Mensen betrieben werden können, Psychologische Beratungen und vieles mehr stattfinden können. Diese Tatsache wurde vom Landesrechnungshof des Saarlandes vermehrt angemahnt und hat den saarländischen Landtag dazu veranlasst, ein Studierendenwerksgesetz zu erlassen, das dem Studierendenwerk einen neuen rechtlichen Rahmen gibt. Die Umwandlung vom Verein zur Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein formalrechtliches Novum und war deshalb von vielen Handlungsschritten, die immer wieder mit allen Instanzen rückgekoppelt werden mussten, begleitet.
„Oberste Priorität hatte die Mitbestimmung der Studierenden, die im Verein immer paritätisch gepflegt wurde, sie sollte im neuen Gesetz ebenso stark wie vorher berücksichtigt sein“, erklärt Prof. Christian Wagner, Vorstandsvorsitzender des Studentenwerkes im Saarland e.V., die Vorgehensweise. „Auch die rund 200 Mitarbeiter*innen sollten keine Nachteile in Kauf nehmen müssen durch die neue Organisationsstruktur “ erläutert Wagner weiter.
Der Vorstandvorsitzende des Studentenwerkes sieht das Gesetz als gelungenes Werk, um im Sinne der Studierenden weiterhin handeln zu können. „Wir haben versucht so viel wie möglich Einflussnahme der Studierende in den neuen Verwaltungsrat und damit in das Gesetz einzubringen. Die Studierenden aller saarländischen Hochschulen haben nun ein aktives Mitspracherecht. Das war bisher nicht der Fall, also eine absolute Verbesserung zu vorher. In dem neuen Verwaltungsrat werden weiterhin die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder Studierende sein.“
Auch der Betriebsratsvorsitzende des Studentenwerkes, Robert Gross, zeigt sich erfreut darüber, dass die Mitglieder dem Umwandlungsprozess so eindeutig zugestimmt haben. „Wir sind froh, dass dieser lange Prozess nun endlich vorbei ist und nun Klarheit für unsere Mitarbeiter*innen herrscht. Wir wissen nun, wo wir dran sind und was in den nächsten Jahren auf uns zukommt. Alle unsere Forderungen wurden im Gesetz berücksichtigt; das freut uns sehr.“
Prof. Christian Wagner verbindet den Übergang vom Verein in die Anstalt des öffentlichen Rechts aber auch mit Erwartungen. „Vor allem im Bereich „studentisches Wohnen“ erhoffen wir uns nun Zuschüsse des Landes für Baumaßnahmen von neuen Wohnheimen. Hier ist das Saarland bundesweit Schlusslicht und hat absoluten Nachholbedarf.“