Studien- und Prüfungsordnung: Was sich jetzt für Studierende während der Corona-Pandemie ändert

Die Staatskanzlei des Saarlandes hat am 12.05.2020 Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb veröffentlicht. Darin wird unter anderem die Sicherung des Studien- und Prüfungsbetriebes geregelt. In Anlehnung an diese Verordnung hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) am 20.05.2020 in ihrer Senatssitzung ihre Studien- und Lehrbetriebsordnung (SLBO) während der Corona-Pandemie um einige Punkte ergänzt.

 

Prüfungen und Prüfungsordnung

Der Studien- und Prüfungsbetrieb soll weiterhin bevorzugt digital stattfinden. Die angepasste Prüfungsordnung sieht außerdem vor, dass im Sommersemester 2020 die Pflichtanmeldung zu Prüfungen ausgesetzt wird. Studierende können aber weiterhin an den Prüfungen teilnehmen. Prüfungen, die im Sommersemester 2020 nicht bestanden werden, gelten als Freiversuch und bleiben ohne Anrechnung auf die Zahl der Fehlversuche. Auf Antrag können Leistungen von bestandenen Prüfungen des Sommersemesters 2020 nachträglich ohne Note als „bestanden“ verbucht werden. Der Antrag ist formlos innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Note an den Studierendenservice zu richten. Die so bewerteten Leistungen fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Die Regelungen der der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) zum Nachteilsausgleich, zum Rücktritt von einer Prüfung sowie zum Verstoß gegen Prüfungsvorschriften gelten unverändert.

Lehrveranstaltungen

Auch für die Lehrveranstaltungen gilt weiterhin die Regelung digital vor Präsenz.

Fristen 

Studien- und prüfungsrechtliche Termine und Fristen, die an die Regelstudienzeit oder an die Anzahl der Fachsemester geknüpft sind, werden für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Hochschulstudiengang eingeschrieben sind, um ein Semester hinausgeschoben bzw. verlängert. Gleiches gilt für Studierende, die beurlaubt oder zu einem Studiengang als Zweithörerin oder als Zweithörer zugelassen sind.

„Wir danken der Staatskanzlei, dass wir zahlreiche Anregungen aus der Praxis einbringen konnten und jetzt – ergänzt um die hochschulinterne Verordnung – über eine gute Grundlage für eine rechtssichere Bewältigung der Corona-Auswirkungen im Interesse aller Hochschulmitglieder verfügen“, so die Hochschulleitung der htw saar.

 

Alle ausführlichen Details der „Ordnung zur Regelung des Studien- und Lehrbetriebes an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie -Studien- und Lehrbetriebsordnung (SLBO)“ finden Sie hier.

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des Saarlandes
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Telefax: (0681) 58 67 - 122
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