Studierendennotfallfonds – Land unterstützt erneut mit kurzfristiger Überbrückungshilfe

Info der Staatskanzlei vom 3.5.21

Die Landesregierung des Saarlandes wird erneut mit einer kurzfristigen Überbrückungshilfe in Höhe von 300.000 Euro Studierende an den Hochschulen des Landes finanziell unterstützen.

Damit soll vermieden werden, dass Studierende das Studium ausschließlich aufgrund der pandemiebedingten Notlage aufgeben müssen. Dieser Landes-Fonds ergänzt die derzeit bereits eingerichteten Hilfen des Bundes, mit denen leider nicht alle bedürftigen Studierenden erreicht werden können.

Die Hochschulen sind in das dritte digitale Semester gestartet. Dies stellt für alle Beteiligten, Studierende wie Lehrende eine große Herausforderung dar. An den saarländischen Hochschulen sind derzeit rund 24.000 Studierende immatrikuliert, die nur in Ausnahmefällen in Präsenz an der Hochschule vor Ort sind.

Die finanzielle Situation vieler Studierender stellt sich auch weiterhin kritisch dar. Studierende, die ihr Studium durch einen Nebenjob finanziert hatten, befinden sich aufgrund der Entwicklungen in der Corona-Pandemie in finanziellen Notlagen. Viele, insbesondere internationale Studierende, aber auch Studienanfängerinnen und -anfänger, haben Schwierigkeiten, ihren Unterhalt zu finanzieren und es droht die Exmatrikulation. Zur Abmilderung der Situation wurden bereits etliche Maßnahmen ergriffen. So wurden die Regelungen des BAföG ausgeweitet und durch die Verlängerung der Regelstudienzeit im Saarland auch eine zeitlich längere BAföG-Zahlung ermöglicht. Doch das allein reicht nicht aus.

„Wir werden deshalb die bereits aus dem letzten Sommersemester bekannten Nothilfen für Studierende erneut starten. Wir wollen die saarländischen Studierenden unterstützen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder deren Unterstützung durch die Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen. Die Studierenden sollen in der Pandemie nicht allein gelassen werden – sie sollen sich ohne Existenzängste auf ihr Studium konzentrieren können.“, so Ministerpräsident Tobias Hans.

Wie bereits im Frühjahr 2020 wird die Landesregierung die bestehenden Fonds der Hochschulen des Saarlandes (UdS, htw saar, HBK und HfM) aufstocken. Dies erfolgt in folgender Aufteilung: 160.000 Euro an die UdS, 100.000 Euro an die htw saar, 20.000 Euro an die HfM und 20.000 Euro an die HBK.

Die Hilfen sollen bei allen Hochschulen (nach Bedürftigkeitsprüfung) als reiner Zuschuss in Höhe von maximal 300 Euro je Antragsteller und Monat geleistet werden.

„Durch diese Lösung wollen wir der schwierigen Situation Rechnung tragen und gleichzeitig die Attraktivität des Saarlandes als internationaler Studierendenstandort betonen. Die Hilfen werden neben den Landeskindern auch internationale Studierende unterstützen.“ – so Ministerpräsident Tobias Hans.

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