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Formalia

Für die Planung und Durchführung des Praxissemesters sind bestimmte Kriterien relevant, die sie hier in einer kurzen Zusammenfassung finden. Die konkreten Informationen zu laufenden Praxisphasen oder deren Vorbereitung (inklusive das Einreichen der digitalen Dokumente zum Praxissemester) erfolgt über den Moodle-Kurs "Informationskurs: Praxissemester Plenum Blockwoche (BSP 20)". Zugang zum Kurs erhalten Sie über den "Informationskurs Studiengang "Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit", in dem alle Studierenden automatisch eingeschrieben sind.

Planung & Formalia im Praxissemester


Bei der Planung des Praxissemesters sind verschiedene Kriterien zu beachten:
  • Das Praxissemester findet im 5. Studiensemester für einen Zeitraum von 20 Wochen (01.10. – 31.03.) statt.
  • Die Arbeitszeit entspricht der vollbeschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte in der jeweiligen Einrichtung/Praxisstelle.
  • Fehlzeiten, die eine Gesamtzahl von 10 Tagen überschreiten, müssen nachgearbeitet werden. Bei weniger als 10 Tagen ist die Notwendigkeit einer Nacharbeitung der Fehltage individuell mit der Praxiseinrichtung zu klären.
  • Praxisstellen werden durch die Studierenden ausgewählt. Die Hochschule steht den Studierenden dabei unterstützend zur Seite. Die endgültige Anerkennung seitens der Hochschule erfolgt durch Bestätigung der Praxissemestervereinbarung.
  • Praxisstellen werden von der Hochschule anerkannt nach dem ‚Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe‘ vom 12. Februar 2020 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 184-187)
  • Laut Praxissemestervereinbarung existiert eine gemeinsame Verantwortung der Hochschule und der Praxisstellen für die Ausbildung der Studierenden im Praxissemester
  • Die Studierenden werden im Praxissemester durch ihre jeweiligen Praxisanleiter:innen professionell begleitet und sollen regelmäßige Reflexionsgespräche mit den Praxisanleiter:innen über die gemeinsame berufliche Praxis erhalten.


Kriterien und vorzulegende Dokumente:

  • Die Anmeldung zum Praxissemester ist bis zum 31.07. jeden Jahres beim Praxisreferat einzureichen.
  • Die Vereinbarung zum Praxissemester, welche ebenfalls von der Praxisstelle unterzeichnet werden muss, ist bis spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Praxisphase abzugeben.
  • Der Praxissemesterplan (Abgabedatum spätestens sechs Wochen nach Beginn des Praxissemesters) dient dabei als Orientierungs- und Strukturierungsmoment für das Praxissemester. Hier werden wechselseitige Erwartungen, Ziele, inhaltliche Schwerpunkte, Tätigkeitsgebiete sowie zeitliche und organisatorische Abläufe festgehalten, die der Sicherung der Qualität der Praxisausbildung dienen.
  • Begleitend zum Praxissemester sind die Teilnahme an den Veranstaltungen Theorie-Praxis-Seminar und Supervision an der Hochschule verpflichtend und Voraussetzung für die spätere staatliche Anerkennung. Diese finden 14-tägig statt und müssen mit mindestens 80% Anwesenheit nachgewiesen werden . Die Studierenden müssen zu diesem Tag von der Tätigkeit in der Praxiseinrichtung freigestellt werden.
  • Bis zum 15.12. ist die Handlungsfeld-,/ Arbeitsfeld-,/ Organisationsanalyse der Hochschule vorzulegen. Diese Abgabe ist nicht verpflichtend, sondern als Angebot zu verstehen, Rückmeldung zur Analyse durch die Dozierenden zu erhalten.
  • Bis zum 31.03. ist der Praxissemesterbericht der Hochschule vorzulegen.  

Individuelle Möglichkeiten das Praxissemester in Teilzeit oder mit verminderten Tagesstunden, bei notwendigem Nachteilsausgleich (o.ä.), bei höheren Fehlzeiten, etc. erfolgreich abzuschließen, können individuell mit dem Praxisreferat in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden

Abschließende Beurteilung des Praxissemesters


Abschließende Beurteilung und Anerkennung des Praxissemesters:

  • Die Praxisanleiter:innen geben zum Ende des Praxissemesters eine Beurteilung der Studierenden ab, die der Hochschule dreifach im Original eingereicht wird.
  • Diese Beurteilung ist Bestandteil des Antrags auf staatliche Anerkennung.
  • Für die Praxissemesterbeurteilung muss das Formblatt 3: „Beurteilung des Praxissemesters“ verwendet werden.
  • Die Anerkennung des Praxissemesters erfolgt durch die Hochschule und auf der Grundlage der Bewertung der Handlungsfeld-,/ Arbeitsfeld-,/ Organisationsanalyse, des Praxissemesterberichtes und der Beurteilung durch die Praxisanleiter:innen.
  • Die Bewertung des Praxissemesterberichtes („bestanden/nicht-bestanden“) erfolgt durch die Dozierenden der Theorie-Praxis-Seminare.

Staatliche Anerkennung

Des Weiteren ist das Praxissemester Teil des Verfahrens für die staatliche Anerkennung. Die staatliche Anerkennung wird nach Abschluss des Studiums vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erteilt, wenn:


  1. ein Praxisbericht einerseits exemplarisch erkennen lässt, dass die Studierenden theoretisches Wissen und handlungspraktisches Wissen miteinander verbinden können.
  2. sich die Studierenden dabei andererseits selbst (eigenes Handeln und Wahrnehmen) sowie ihr professionelles Handeln multiperspektivisch betrachten können und hierzu eine individuelle Lernreflexion (Portfolio) geschrieben haben.
  3. die Studierenden regelmäßig am Theorie-Praxis-Seminar und der Supervision teilgenommen haben (mindestens 80%).
  4. eine Beurteilung durch die Praxisanleiter:in erfolgt ist, die die berufliche Eignung erkennen lässt 
  5. nicht mehr als 10 Fehltage in der Praxiseinrichtung zu Stande gekommen sind.  

 

Bitte beachten Sie bei der Beantragung der staatlichen Anerkennung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die folgenden Dokumente:


Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat C4 - Jugend- und Familienpolitik
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken
E-Mail: REF_C4@soziales.saarland.de
Tel.: 0681 501-5030 oder -3118

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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