Abiturnotenausgleich

Mit Verordnung über die Studienplatzvergabe vom 19. November 2019 (§25(8) i.V.m Anlage 8 ) wurde die Anwendung eines sog. „Länderübergreifenden Abiturnotenausgleichs“ geregelt.

Der Notenausgleich der Abiturnoten findet erstmals ab dem Wintersemester 2020/21 statt.

Er dient zur Gewährleistung der erforderlichen, annähernden Vergleichbarkeit der Abiturdurchschnittsnoten im Verhältnis der Länder zueinander (Länderausgleichssubtrahend).

Der Länderausgleichssubtrahend wird auf Basis der vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen veröffentlichten, drei aktuellsten Auswertungen der Abiturnoten im Ländervergleich ermittelt.

Die verfahrensrelevante Note (Verfahrensnote) im Studienplatzvergabeverfahren kann dementsprechend von der, von Ihnen angegebenen Abiturnote abweichen!

Die Umrechnungstabelle finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/verwaltung/bekanntmachungen/dienstblaetter/2020/DB20_44_S.464-465.pdf

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