Anerkennung von Prüfungsleistungen/ Anrechnung  außerhochschulischer Fähigkeiten und Kompetenzen  (§ 26 RPO)

  • Die Prüfung der möglichen  Anerkennung/ Anrechnung wird von dem entsprechenden Studiengang vorgenommen. Hierfür können Sie sich, unter Vorlage einer offiziellen Leistungsübersicht und den Modulbeschreibungen der vorherigen Bildungseinrichtung an die jeweils modulverantwortlichen Personen wenden bzw. sich im Fakultätssekretariat über die Zuständigkeiten informieren.
  • Der Antrag auf  Anerkennung/ Anrechnung  muss rechtzeitig vor dem jeweiligen erstmöglichen Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss gestellt werden! Eine spätere Anerkennung/ Anrechnung ist gem. § 26(3) RPO nicht möglich.

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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