Semesterbeitrag
Der von der Hochschule erhobene Semesterbeitrag für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen und wird für jedes Semester neu festgelegt.
Beträge für das Sommersemester 2023 |
Beträge für das Wintersemester 2023/24 |
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Versicherungsbeitrag ²) |
1,30 Euro |
1,30 Euro |
Semesterticket ²) |
130,00 Euro |
133,00 Euro |
AStA und Fachschaft ³) |
14,00 Euro |
14,00 Euro |
Studierendenwerk ²) |
98,70 Euro |
98,70 Euro |
Verwaltungskostenbeitrag 1) ²) |
50,00 Euro |
50,00 Euro |
Notfallfond ³) |
0,00 Euro |
1,00 Euro |
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1) Austauschstudierende mit entspr.Hochschulvereinbarung, Studierende, die in einem kostenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang immatrikuliert sind , beurlaubte Studierende sowie Studierende der dualen Studiengänge, die in Kooperation mit einer Bildungseinrichtung nach § 92 Absatz 2SHSG durchgeführt werden, sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags befreit.
Der Verwaltungskostenbeitrag wurde erstmals im Wintersemester 2018/19 erhoben
2) Teilerstattung ggf. möglich
Für eine mögliche Befreiung des Verwaltungkostenbeitrages ist die htw saar zuständig.
Für eine mögliche Befreiung/Rückerstattung des Semestertickets ist der AStA zuständig.
Für eine mögliche Befreiung/Rückerstattung von Beiträgen des Studierendenwerkes (z.Bsp. Beurlaubung, Härtefall) ist das Studierendenwerk zuständig.
3) Teilerstattung nicht möglich
Der Semesterbeitrag/die Verspätungsgebühr ist an folgende Bankverbindung zu überweisen:
Empfänger: HTW Saarland
Bank: Landesbank Saar (Saar LB)
IBAN: DE67 5905 0000 0031 5200 34
BIC: SALADE55XXX
Verwendungszweck: 231(steht für Sommersemester 2023/24) PersonenID bzw.Matrikelnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum
Gebühren (Bsp.Neuausstellung Studierendenausweis, Beglaubigungen) sind an folgende Bankverbindung zu überweisen:
Empfänger: HTW Saarland
Bank: Landesbank Saar (Saar LB)
IBAN: DE 34 5905 0000 0020 0229 27
BIC: SALADE55XXX
Verwendungszweck: 231(steht für Sommersemester 2023/24) Art der Gebühr, Matrikelnummer, Vorname, Name, Geburtsdatum
Die Immatrikulation bzw. die Rückmeldung kann nur erfolgen, wenn der gezahlte Betrag mit dem zu zahlenden Semesterbeitrag übereinstimmt und die Zahlung fristgerecht bei der Hochschule eingegangen ist.
Bei verspätetem Zahlungseingang wird eine Verspätungsgebühr in Höhe von 10 € fällig. Diese ist an die o. g. Bankverbindung zu überweisen.
Befreiung/ Rückerstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung/Rückerstattung für den Verwaltungskostenbeitrag , für den (anteiligen) Semesterbeitrag oder für Beiträge des Studierendenwerks erfolgen.Für das betroffene Semester ist jeweils ein Antrag zu stellen. Diesen finden Sie, sofern Sie bereits Studierende/r der htw saar sind, im Online-Studierendenservice / https://stdservice.htwsaar.de unter :
- MENÜ/Beiträge/Verwaltungskostenbeitrag
Voraussetzung für die Befreiung/Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages
In folgenden Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Zahlung (vor Zahlung) oder eine Rückerstattung (nach Zahlung) des Verwaltungskostenbeitrages gestellt werden:
- Auslandssemester
- BAföG-Empfänger
- Behinderung
- Exmatrikulation
- Hochschulvereinbarung
- Kinderziehung
- Mutterschutz
- Pflege eines Angehörigen
- Praxissemester
- Unbillige Härte
- Urlaubssemester
Möchten Sie sich vorab von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages befreien lassen, d.h. nur den verminderten Semesterbeitrag zahlen, muss der Antrag vor der Zahlung gestellt werden. Erst nach der Bewilligung ist systemtechnisch der verminderte Semesterbeitrag hinterlegt.
Ist der Verwaltungskostenbeitrag bereits gezahlt, ist der Antrag auf Befreiung im Nachgang zu stellen. Bei einem positiv lautenden Befreiungsbescheid erfolgt die Rückerstattung innerhalb von wenigen Tagen.
Beachten Sie bitte, dass bei einem Zahlungseingang, der um den Verwaltungskostenbeitrag vermindert wurde und noch keine Bewilligung erfolgt ist, eine Rückmeldung in das jeweilige Semester erst dann durchgeführt werden kann, wenn die Bewilligung erfolgt ist.
Eine Bewilligung wird per Brief oder Mail bestätigt.
In Fällen zu denen Sie vor Semesterbeginn eine Immatrikulationsbescheinigung benötigen (Bsp. BAföG) empfehlen wir den Semesterbeitrag komplett zu zahlen und eine anschließende Rückerstattung zu beantragen.
Die Prüfung und abschließende Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 14 Tage dauern. Wir bitten Sie, in diesem Zeitraum Abstand von Rückfragen zum Bearbeitungsstand zu nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Anträge auf Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages sind spätestens zum 31.12. des Jahres einzureichen, in dem das zu Grunde gelegte Semester endet.
Beispiel:
Wintersemester 2022/2023 Ende 31.03.2023 Frist: 31.12.2023
Sommersemester 2023/2024 Ende 30.09.2023 Frist: 31.12.2023
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per Mail o. telefonisch an uns wenden.
Kontakt
Mailadressen:
Allgemein: stud-sek@htwsaar.de
Verwaltungskosten: verwaltungskosten@htwsaar.de
Semesterbeitrag: stud-sek@htwsaar.de
Semesterticket: asta@htwsaar.de
Haus des Wissens, Gebäude 11 (htw Hochhaus)
Zimmer 11.01.19 (
t (06 81) 58 67 - 115
f (06 81) 58 67 - 151
stud-sek@htwsaar.de
Postanschrift:
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken