Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Es gibt ein Recht darauf, diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stoßen jedoch oftmals auf Hindernisse,  die z. B. durch die bauliche oder technische Infrastruktur oder zeitliche und formale Vorgaben begründet sind. Sogenannte Nachteilsausgleiche dienen dazu, individuell und situationsbezogene Beeinträchtigungen zu kompensieren. Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung sind häufig auf Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung des Studiums sowie bei Prüfungen und Leistungsnachweisen angewiesen. Das Merkblatt zum Nachteilsausgleich gibt Informationen und Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen, den Anspuchsvoraussetzungen sowie dem Antragsverfahren.

Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten ist ein Antrag beim jeweiligen Prüfungsausschuss zu stellen. Es empfiehlt sich hierfür das Formular "Antrag Nachteilsausgleich" zu verwenden.

Allerdings ist nicht jede Auswirkung einer Beeinträchtigung durch Nachteilsausgleiche kompensierbar. Studierende müssen grund­sätzlich in der Lage sein, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen geforderten Kom­petenzen zu erwerben und diese Kenntnisse durch Prüfungen nachzuweisen. Manchmal kann es auch erforderlich sein von einer Prüfung zurückzutreten oder das Studium zu unterbrechen. Weitere Informationen zum Prüfungsrücktritt nach § 20 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) erhalten Sie hier.

Downloads:
Formular Antrag Nachteilsausgleich
Informationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich

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Dipl.-Soz. Isabelle Giro Beschwerde- und Ideen-Management, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

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