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Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest einzureichen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen.
D.h. das Anfang- und Enddatum der Erkrankung muss ersichtlich sein, es muss sich um ein Original unterschriebenes Attest handeln.
Der Krankheitsgrund/ die Diagnose muss nicht vermerkt sein!
Matrikelnummer bitte auf dem ärztlichen Attest vermerken.
In Zweifelsfällen oder im Wiederholungsfall kann der Prüfungsausschuss die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Die Studierende/der Studierende wird schriftlich darüber informiert. Erst dann muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.