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Spezielle Informationen für ausländische Studierende
Ausländischen Studierenden stehen wie bisher die folgenden Überbrückungs-/Abschlussfonds zur Verfügung:
Evangelische Studierenengemeinde (ESG), siehe hier auch die Informationen zum STUdienBEgleitprogramm (STUBE):Link
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nachJobsundStipendien.
Im Regelfall sind Studierende von der Grundsicherung (Arbeitslosengeld (ALG) II, Hartz 4) ausgeschlossen (siehe auchhier). Dies gilt auch für jene aus dem Ausland, insbesondere aus Nicht-Eu-Staaten, sogenannten Drittstaaten.
Aufgrund der Krise gibt es Ausnahmen von dieser Regel, es handelt sich hierbei um sogenannte Ermessensleistungen ("Kann"-Regelung) der jeweiligen Arbeitsvermittler des Jobcenters, (nicht der Arbeitsagentur), deren Beratung Sie in Anspruch nehmen können.
ab Minute 1 unter:“Was müssen Sie dabei beachten?"
Tagesaktuelle Informationen hierzu liefert die deutschlandweiten Hotline unter 0800 4 5555 23 (gebührenfrei), die Sie dann an die lokal zuständige Person verweisen kann.
Über Email und unsere Kommunikationsplattform MS Teams stehen wir Ihnen auch zur persönlichen Beratung zur Verfügung.