Als Gasthörerin oder Gasthörer (Studierende ohne Mitgliedschaft in der htw saar) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.
Die Gasthörer/innen-schaft kann über das SIM-Bewerbungsportal beantragt werden und ist in §13 der Immatrikulationsordnung vom 30.01.2019 geregelt.
Die Gebühren sind der entsprechenden Gebührenordnung zu entnehmen.
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