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Sofern alle Erst-, Zweitbewerbungen abgearbeitet sind und anschließend immer noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können erneut Bewerbungen im Anschluss an das zweite Nachrückverfahren abgegeben werden.
Falls die Zahl der dann eingereichten Bewerbungen größer ist, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, muss unter den eingereichten Bewerbungen gelost werden.