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Falls nach Durchführung des zweiten Nachrückverfahrens noch freie Studienplätze vorhanden sind, werden diese an solche Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die eine Zweitbewerbung bis 15. Juli (Ende der Bewerbungsfrist) für den jeweiligen Studiengang abgegeben haben und deren Erstbewerbung endgültig abgelehnt wurde.