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Ende September werden die im ersten Nachrückverfahren nicht besetzten Studienplätze im zweiten Nachrückverfahren vergeben. Der Termin für das zweite Nachrückverfahren wird im Ablehnungsbescheid mitgeteilt und kann auch im Studierendensekretariat erfragt werden.
Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die Studienplätze nur an Bewerber/innen vergeben werden, die persönlich anwesend sind.