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Für bestimmte Studiengänge muss ein bis zu dreimonatiges studiengangbezogenes Praktikum abgeleistet werden. Weitere Informationen zu Art und Inhalt eines benötigten Praktikums erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät.
Auf dieses Praktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung bzw. -ausübung sowie einschlägige Tätigkeiten bei der Bundeswehr und im Zivil- oder Entwicklungsdienst ganz oder teilweise angerechnet werden.
Betriebe oder Verwaltungen, die Praktikanten betreuen, müssen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz berechtigt sein (Eintragung als Ausbildungsbetrieb bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer). Die der htw saar vorzulegenden Praktikumsnachweise (Praktikantenzeugnisse) müssen mindestens enthalten:
Vorpraktikumsstellen können durch die htw saar nicht vermittelt werden.