Für internationale Studienbewerber mit direkter Hochschulzugangsberechtigung gelten je nach angestrebtem Studiengang unterschiedliche sprachliche Mindestvoraussetzungen (siehe Sprachenrichtlinie der htw saar) für die Zulassung an der htw saar.  Folgende Deutsch-Nachweise werden u.a. anerkannt:

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
  • TestDaF
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung, die an einem Studienkolleg abolviert wurde.
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK, Zweite Stufe
  • Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
  • Goethe- Zertifikat C1 
  • Goethe- Zertifikat C2/ Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts (GDS)
  • Zeugnis "telc Deutsch C1 Hochschule"

Die vollständige Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie in der Sprachenrichtlinie der htw saar.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Anforderungen des jeweiligen Studiengangs!

 

 

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des Saarlandes
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