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Visum

Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Studentenvisum. Dieses wird nach Vorlage des Zulassungsbescheides von der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im jeweiligen Heimatland ausgestellt. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Studierende aus Staaten, mit denen gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden, sowie Studierende aus der Europäischen Union. Nach ihrer Ankunft und Anmeldung in Saarbrücken müssen internationale Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten bei der Ausländerbehörde (→ Kontaktinfo) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis ist ein Nachweis über die Finanzierung des Studiums erforderlich.

Versicherungen

In Deutschland gilt Krankenversicherungspflicht für die Dauer eines Studiums. Studienbewerber und Studierende aus Mitgliedstaaten der EU oder EFTA benötigen als Nachweis einer Krankenversicherung eine EIHC-Karte (European Health Insurance Card). Durch Vorlage der EIHIC-Karte bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erhalten Studierende eine Bescheinigung, dass sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Studierende aus anderen Ländern müssen für die Zeit ihres Studiums in Deutschland eine studentische Krankenversicherung abschließen. Sie kostet ca. 78€ pro Monat (Stand: April 2014).

Über den Sozialbeitrag (enthalten in der Semestergebühr) sind Studierende der htw saar automatisch unfall-, diebstahl- und haftpflichtversichert. Voraussetzung für die Auszahlung einer Entschädigung ist in jedem Fall, dass der Versicherungsfall in direktem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule steht.

 

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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